Hallo an alle,
ich habe schon einige Kämpfe mit dem SA durchgemacht und muss feststellen, dass diese recht unfair vorgehen- leider.
Ich habe schon mehrere Korrekturen meiner Unterhaltszahlungen durchgesetzt. Aber leider fehlen mit bei einigen Punkten die rechtlichen Argumente.
Oft lese ich das das SA einen Kredit, welcher vor der Rechtswahrungsanzeige erfolgt, anerkennt.
Dieses ist auch bei mir der Fall. Allerdings da es ein Kredit zur Renovierung der Dachfenster war und dieser ein normaler Kredit ( keine Baukredit )ist, will das SA die komplette Summe der Renovierung auf 12 Jahre verteilen und nicht auf die Laufzeit mit den Ratenzahlungen ( 4 Jahre).
Dieses hat zur Folge dass, ich fast 50 Euro monatlich mehr zahlen muss.
Ebenfalls stehen mehrere notwendig Reparaturen an ( Kostenvoranschläge liegen vor, Zweckmäßigkeit ist begründet ) . Auch hier will das Amt das ganze auf eine lange Laufzeit umlegen. Beispiel - Dach neu Decken Abschreibung auf 30 Jahre!!!!!!!!!!
Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage ( Urteil usw.) mit dem ich Argumentieren kann. Es kann doch nicht sein das ich fast 200 Euro im Monat an Unterhalt zahle und für meine Renovierungen einen Kredit aufnehmen muss.
Ach ja Rücklagen zur Instandhaltung werden nicht Akzeptiert trotz Begründung der Zweckmäßigkeit.
Hoffe jemand kann mir bei diesem Punkt helfen. - weiter Punkte folgen