Hallo,
Alles anzeigenimbe3m112 schrieb:
gerne können wir einen fiktiven Fall etwas konkretisieren.
Durchschnittsnettolöhne:
UHP: 2.310,00€
Wie hoch ist das Bruttoeinkommen?
Jahresbrutto: 56.560,00€
Schwiegerkind: 1.950,00€
Wie hoch ist das Bruttoeinkommen?
Jahresbrutto: 30.860,00€
Autokredit: 330,00€
Gibt es nur ein Auto?
Es gibt zwei Autos. Das Schwiegerkind fährt aber den Neuwagen, wofür der Kredit aufgenommen wurde.
Der UHP fährt einen 11 Jahren alten Kleinwagen.
Auf wen ist das Auto gemeldet?
Das Fahrzeug ist auf das Schwiegerkind angemeldet.
Auf wen läuft der Kredit?
Der Kredit läuft auf Beide, also UHP und Schwiegerkind.
Wem wird die Kreditrate zugeordnet?
Der Kredit wird laut letzter Berechnung beiden zugeordnet. Jedoch wird es dem Arbeitsweg nur beim Schwiegerkind angerechnet.
Wer benutzt das Auto?
Das Schwiegerkind.
Altersvorsorge UHP: 177,00€
Altersvorsorge Schwie.: 60,00€
Fahrtkosten UHP (Arbeit): 143,00€
Wie wurde das berechnet? Entfernung zum Arbeitsplatz?
Genau, es ist die Entfernung zum Arbeitsplatz. 1:1 aus letzter Berechnung.
Fahrtkosten Schwie. (Arbeit): 55,00€
Wie wurde das berechnet? Entfernung zum Arbeitsplatz?
Genau, es ist die Entfernung zum Arbeitsplatz. 1:1 aus letzter Berechnung.
(50% werden anerkannt, da die anderen 50% wegen dem Autokredit entfallen)
Wann kam die RWA?
Wie alt war das Auto zu diesem Zeitpunkt?
Wann wurde der Kredit aufgenommen?
Siehe die Fragen oben zum Auto
Die erste RWA kam vor 10 Jahren. Zwischenzeitlich fragt der SHT ein- bis zweimal pro Jahr nach aktuellen Werten.
Der Autokredit wurde 2017 aufgenommen und anerkannt. Dies hat die fiktive Person sogar schriftlich. Der Kreditvertrag geht noch 4 Jahre.
private Zusatzvers. Gesamt: 50,00€
Wofür? Wem zugeordnet?
Zahnzusatzversicherungen für UHP und Schwiegerkind.
Besuchskosten Heim: 14,00€
Eventuell sollte der UHP auch einen Kredit für einen neuen Gebrauchtwagen aufnehmen. Ab einem Alter von 11 Jahren ist es doch vertretbar sich einen neueren Wagen zu kaufen. Jedoch würde man lieber Geld sparen anstatt es auszugeben, da der "alte" Wagen noch tadellos fährt.
imbe3m112 schrieb:
Demnach könnte man den Beitrag für die Altersvorsorge des Schwiegerkindes deutlich erhöhen. Dies muss der SHT anerkennen, richtig?
So ist es. Bei einem Brutto von 3000 EUR gehe ich davon aus, dass für das Schwiegerkind 300 EUR (10%) anerkannt werden müssten, allerdings nur, wenn das Geld tatsächlich angelegt wird. Die Art der Anlage kann nicht vorgeschrieben werden. Mit der Altersvorsorge kann jederzeit angefangen werden. Man sollte von dem angelegten Geld auch nichts verbrauchen, zumindest, so lange EU aktuell ist.
Welche Sparverträge werden anerkannt? Riester, Rürup, Lebensversicherungen??? Gibt es noch mehr Urteile hierzu?
Der SHT verweist immer auf die 5% des Bruttoeinkommens.