Wenn ich gehen möchte......

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand von euch ein paar Antworten geben....


    Bin verheiratet, denke aber an eine neue Zukunft mit meiner Freundin nach.


    Meine Frau und ich wohnen zusammen, sie kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, ich arbeite.


    Ein Sohn ist 14, einer 18 und in der Schule, wohnt aber derzeit nicht zuhause. Die Tochter ist 19 und in Ausbildung.


    Wenn ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe, ich weiß nicht, ob ich im Mietvertrag stehe, wer zahlt dann die Miete, wenn meine Frau dort erstmal wohnen bleibt?


    Muss ich dann 2 Mieten zahlen? Meine eigene und die der gemeinsamen Wohnung?


    Wie ist das mit Unterhalt?


    Ich würde gerne gehen, aber ich habe überhaupt keine Ahnung, wie ich das machen soll!


    Vielleicht könnt ihr mir die ersten Schritte erläutern? Ich habe das Gefühl, das kann ich irgendwie nicht schaffen ohne Ratschläge. Ich bin völlig ratlos und weiß keinerlei Lösung oder wie ich anfangen soll.


    Ich möchte meiner Frau nicht schaden, wir sind nicht zerstritten, mir möchte ich aber auch nicht schaden. Wie macht ein Mann es, der verheiratet ist und gehen möchte?


    Wie geht "Mann" vor?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo,


    du wirst die nächsten 5 Jahre mit warscheinlich 1200€ mtl. auskommen müssen.


    ansonsten 12 Monate Trennung und dann Scheidung einreichen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wenn du mit im Mietvertrag stehst, schuldest du im Verhältnis zum Vermieter auch die Miete. Zusätzlich primär Unterhalt für die Kids, soweit die familienrechtlichen Voraussetzungen da sind. Dazu kommt dann noch der Unterhalt für die Ehefrau, sofern sie weniger verdient oder gar nichts verdient, das wissen wir nicht. Der Unterhalt für die Kinder endet mit Beendigung der Erstausbildung, Einkünfte der Kinder sind auf den Unterhalt anzurechnen, ebenso das Kindergeld, bei minderjährigen Kindern hälftig, bei volljährigen Kindern anteilig. Da es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt (wenn die Kids in der Ehe geboren sind), dann kann es auch sein, je nach Alter der Frau, dass du sehr lange Unterhalt zahlen musst, wenn sie denn nicht arbeitet.


    Wie wärs mit einem Termin beim Anwalt, mit dem du mal alles durchrechnen kannst?


    Herzlichst


    TK