Hallo Forumnutzer,
Könnten Sie mir folgende Frage beantworten: Wie lange und inwieweit ist Kindesunterhalt bei vorhandenem Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe rückwirkend einforderbar?
Das Kind wird im Oktober drei Jahre alt, und es existiert seit eineinhalb Jahren ein Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe vom Jugendamt. Mit der Kindesmutter gibt es eine mündliche Vereinbarung, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss (Dafür Abstriche im Bereich Umgang, kein Sorgerecht etc.). Wie gesagt, über die vereinbarte Reduzierung des Unterhalts gibt es nichts Schriftliches. Nun hatte ich gelesen, dass Kindesunterhalt nur bedingt rückwirkend forderbar ist, muss angemahnt werden etc., aber es existiert ein Unteraltstitel vom Jugendamt.
Sollte es sich die Kindesmutter anders überlegen: Unter welchen Voraussetzungen und wie lange rückwirkend, könnte sie "fehlenden" Kindesunterhalt einfordern?
Kann mir hier jemand mit der Beantwortung meiner Frage weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Stefan