Trennung / evtl. Scheidung gefühlt über Nacht

  • Hallo Gemeinschaft,


    meine Frau hat mir letztens mitgeteilt, das Sie mich nach knapp 20 Jahren Beziehung und davon fast 10 Ehejahren von mir trennt.


    Wir haben zusammen 3 wunderbare Kinder (2 Jungs & 1 Mädchen), die beiden Jungs gehen in die Schule und das Mädchen noch in den Kindergarten.


    Zuerst hatten wir den Plan weiterhin zusammen zu wohnen um es so gut wie möglich für die Kinder zumachen. Doch leider merke ich, dass ich das nicht kann, da meine Frau anscheinen schon jemand anderen hat und sich abends mit Ihm trifft.
    In der Nacht kommt Sie dann zurück und legt sich neben mir ins Ehebett... Damit komme ich langfristig definitiv nicht klar, da ich noch Gefühle für Sie habe.


    Ich weiß ehrlich gesagt nicht wo ich anfangen soll, da ich mich mit dem Thema zum Glück bis jetzt nicht auseinandersetzen musste ||


    Sollte es zur einer Scheidung kommen, gehe ich mal davon aus, dass ich nicht mit mehr, als diesem Selbstbehalt von knapp 1200€ (netto???) im Monat rechnen kann?


    Meine Frau geht seit knapp 10 Jahren nicht mehr arbeiten und hat nur Mutterschaftsgeld, danach dann ALG1 und letztlich ALG2 bezogen. Das ALG2 mussten wir aber die letzten male zurück zahlen, da mein Verdienst angeblich zu hoch war...
    Das Kindergeld der drei Kinder bekommt von Anfang an meine Frau.


    Ich selber gehe Vollzeit arbeiten und habe ein Jahresverdienst von Brutto knapp 35000 Euro. Das sind bei meiner Steuerklasse 3 ca. 2000 netto monatlich. Das monatliche Gehalt variiert recht stark, je nachdem wie der Monat gelaufen ist.


    Wir wohnen zur Miete, die Miete zahle ich so lange wir hier wohnen alleine, wir stehen aber beide im Mietvertrag.


    Ich habe etwas Geld auf dem Sparbuch liegen, nicht viel aber immerhin etwas, bekommt Sie davon auch etwas ab? Ich bin der Meinung etwas von bis zu 15000 Euro Eigenkapital gelesen habe, also was dann behalten dürfte???


    Da Sie nicht arbeiten geht, muss ich dann auch noch Ihre Scheidungskosten übernehmen?


    Gibt es irgendwelche Tipps an die ich mich jetzt schon halten sollte, falls es wirklich zu einer Scheidung kommt?



    Danke erst mal für die Aufmerksamkeit... mein Kopf ist aktuell leer :(

  • Hallo,


    wenn du die 15 000€ während der Ehe angespart hast, darfst du das nicht für dich behalten.


    zunächst geht es in das Trennungsjahr, hier musst du Kindesunterhalt und evt. Trennungsunterhalt zahlen.


    Bedenke dass man als Berechnungsgrundlage für Unterhalt dein Netto nach Steuerklassenwechsel nimmt.


    edy

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  • Hi,


    kein Wunder, dass dein Kopf leer ist. So eine Trennung mit Kindern bringt ja eine Fülle von Problemen mit sich, die man letztlich nur nach und nach abarbeiten kann. Und jeder erledigte Punkt macht die Sache einfacher, glaub es mir mal.


    Unterhalt für die Frau wird bei drei Kindern nicht drinnen sein, sie muss für sich selbst sorgen oder aber sie wird zum Sozialfall. Dein Selbstbehalt bei Kindesunterhalt liegt bei knapp 1100 €. Allerdings ist dein Gehalt zu bereinigen, z.B. um berufsbedingte Aufwendungen. Das monatliche Durchschnittsgehalt errechnet sich aus den letzten 12 Monaten plus Steuerrückzahlung plus Weihnachts/Urlaubsgeld. Dadurch werden auch monatliche Schwankungen ausgeglichen. Das Kindergeld ist hälftig auf den Zahlbetrag anzurechnen.


    Irgendwann wirst du die Steuerklasse von III auf I wechseln müssen, wahrscheinlich ab Jan. 2019. Dann ist neu zu rechnen, der Zahlbetrag für die Kinder wird sich reduzieren. Warum der Wechsel erst dann? Im Augenblick lebt ihr noch nicht getrennt. Ihr teilt Tisch und Bett, wirtschaftet noch gemeinsam. Da tue ich mich schwer, eine Trennung im juristischen Sinne anzunehmen.


    So, nun zur Wohnung. Ihr steht beide im Mietvertrag. Dies bedeutet, dass jeder von euch im Außenverhältnis dem Vermieter gegenüber für den vollen Mietpreis haftet. Wenn du aber ausgezogen bist, käme deine Frau ohne Einkommen wohl in den Genuß entweder von voller Finanzierung der Wohnung durch das Job-Center oder aber sie bekäme Wohngeld, so dass sie die Wohnung eventuell auch allein halten könnte.


    Sparbuch - das fällt in den Zugewinn, soweit es dort Einzahlungen nach der Eheschliessung gibt, auch Zinsen für den Gesamtbetrag, die während der Ehezeit angefallen sind, sind zu teilen. Was du vor Eheschliessung angespart hast, auch die Zinsen, die vor Eheschliessung angefallen sind, gehören dir allein.


    Das, was ich hier schreibe, ist natürlich nur eine ganz grobe Einschätzung. Und deshalb sind die Einzelpunkte nach und nach abzuarbeiten. Immerhin könnt ihr noch miteinander reden, das ist eine stabile Basis für eine vernünftige Regelung. Wenn du ausziehst, eine eigene Wohnung beziehst, kann es sein, dass du auch dafür Wohngeld bekommst, eben wegen der hohen Unterhaltsbelastung für drei Kinder. Und, dass die Kosten für die jetzige Miete durch Sozialleistungen erbracht wird. Aber für diese Unterstützungen müsst ihr getrennt leben, was ihr im Augenblick noch nicht tut.


    Wie viel Kinder tatsächlich kosten, und wie preiswert man allein leben kann, das wirst du erst merken, wenn du allein lebst, selbst wenn du die Kids regelmäßig bei dir hast. Wichtig ist halt, dass jetzt am Anfang die Weichen richtig gestellt werden, dass bei der tatsächlichen Trennung die Frau schon vorab ihre Situation klärt, dass die Miete für die jetzige Wohnung gesichert ist.


    Du hast ein Riesenpaket zu schultern. Mein dringender Rat ist deshalb, schon jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden. Ganz wichtig ist die Regelung der Wohnungsfinanzierung. Und, auch eine fundierte Erstberatung muss nicht mehr als ca 200 € kosten. Aber dann weisst du so in etwa, wie es funktioniert und was zu tun ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    wenn du die 15 000€ während der Ehe angespart hast, darfst du das nicht für dich behalten...
    edy


    Hallo Ihr Lieben,


    das Geld auf dem Konto ist grundsätzlich Geld, das für die Rückzahlung meines KFZ´s gedacht war.
    Meine Eltern haben mir in der Vergangenheit Geld für ein Auto vorgeschossen und das Geld für das Auto auch von Ihrem Konto aus überwiesen.


    Solange wir, wie jetzt aktuell, noch zusammen leben und offiziell noch gar nicht getrennt leben, kann ich dann noch meinen Eltern das Geld was ich habe überweisen?
    Denn sonst habe ich ja nur noch die Hälfte der Summe und bekomme mein Auto nie abbezahlt!


    Oder wird da dann vom Anwalt/Gericht im nachhinein geschaut, welche Geldbewegungen ich in der Vergangenheit hatte?


    Wo wir gerade beim Auto sind, ich bin alleine im KFZ-Brief eingetragen und nutze es primär um zur Arbeit zu kommen. Nur an meinen beiden freien Tagen befördere ich meine Familie damit.
    Meine (noch)Frau hat seit Jahren selbst ein Auto, womit Sie die Kinder täglich befördert.

  • Hi,


    die Frage kann man pauschal nicht beantworten. Zwar behält jeder in der Ehe, wenn nichts anderes vereinbart, "sein" Vermögen und kann damit im Prinzip machen, was er will. Aber, trotzdem darf derjenige nicht alles ausgeben und sich so bedürftig machen ohne Genehmigung des Ehepartners. Wenn das Geld den ausschließlichen Zweck hatte, den PKW zu finanzieren, dann musst du dich fragen lassen, warum das Geld noch nicht zurückgezahlt worden ist, sondern noch bei dir schlummert. Und das wird dich auch der gegnerische Anwalt fragen, ebenso das Familiengericht.


    Herzlichst


    TK

  • ...
    So, nun zur Wohnung. Ihr steht beide im Mietvertrag. Dies bedeutet, dass jeder von euch im Außenverhältnis dem Vermieter gegenüber für den vollen Mietpreis haftet. Wenn du aber ausgezogen bist, käme deine Frau ohne Einkommen wohl in den Genuß entweder von voller Finanzierung der Wohnung durch das Job-Center oder aber sie bekäme Wohngeld, so dass sie die Wohnung eventuell auch allein halten könnte.


    Herzlichst


    TK


    Hallo,


    zu aller erst vielen Dank für Eure erste Einschätzung!!!


    Nach Rücksprache mit meiner (noch)Frau, kam heraus, dass nachdem wir die letzten male das ALG2 komplett zurückzahlen mussten sie sich per Mail vom ALG2 "befreien" lassen hat, weil wir dann versuchen wollten Wohngeld zu beantragen. :/
    Kann das nun zu einem Nachteil für uns werden? Aber grundsätzlich denke ich, das man sich für das ALG2 jederzeit wieder anmelden kann, da sich ja nun auch die komplette Situation geändert hat oder?


    Ach so und nur damit Ihr das noch etwas besser einschätzen könnt, die aktuelle Wohnung kostet knapp 1000€ im Monat. Haltet Ihr es dann immer noch für realistisch, dass das JobCenter oder irgend ein anderes Amt die Kosten übernimmt, damit die 4 dort weiterhin leben können?


    Sollten wir am besten zusammen ein Termin beim JobCenter machen?


    Und ja der Termin beim Anwalt ist auf kurz oder lang eh unausweichlich.


    Grüße!

  • Hallo Trauriger Vater,


    irgendwelche eMails usw. mit dem JC sind m.E. "vergebene Zeit". Macht einen persönlichen Termin aus.


    Das JC wird einen evtl. Unterhaltsbetrag feststellen. Ungedeckte Kosten werden dann evtl übernommen.


    JC verweist auf einen angemessenen Wohnung ( i.d.R. werden die Kosten der aktuellen Wohnung


    für weitere 6 Monate übernomen.)


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die Bekanntschaft sollte in einem für Sie angenehmen Tempo erfolgen. Die Entscheidung, ein Online-Dating in das wirkliche Leben umzusetzen, trifft man am besten mit der Gewissheit, dass Sie die richtige Wahl treffen. Geben Sie neuen Freunden nicht gleich Ihre Privatadresse, das erste Treffen sollte auf neutralem Gebiet stattfinden.


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