Hallo zusammen,
die Anwältin meiner Exfrau hat jetzt im Unterhaltsstreit als Beweis ein "Amtsärztliches Gutachten" zur Erwerbsfähigkeit meiner Exfrau angegeben, dies aber nicht vorgelegt. Wenn das Amtsgericht eines in Auftrag gegeben hätte, würden nicht beide Parteien vorher darüber informiert werden? In einem anderen Rechtsstreit den ich vor Jahre geführt habe, gab es ein Schreiben in dem das damalige Gericht es angeordnet hatte.
Gruß Fischi