Hallo zusammen,
kurz zur Situation:
Ich habe mit meiner uneheliche Expartnerin ein Kind mit 8 Monaten zusammen.
Aufgrund Trennung wird Sie nun wohl Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt fordern.
Ich zahle es natürlich dann auch!
Kurz zu meiner Situation:
Einnahmen :
- Mein Durschnitts Netto-Lohn der letzten 12 Monate: 2112,60 € - Fürs Kindergeld in Abzug zu bringen 5% -> 2006,97 €
Ausgaben monatlich:
- 3 Kredite ( 1x 100 Euro entstanden währende der Beziehung , 2 Kredite ausserhalb Beziehung vorher entstanden = 400 ) = Summe 500 €
- Versicherungen ( Riester / Lebensversicherung / Unfallversicherung ) = Summe 200 €
- Miete 600 Euro Warm
Kurz zur Situation meiner Exfreundin:
Einnahmen VOR der Geburt
- Nettoeinkommen geschätzt 1700 € + 200 € Kindergeld ( sie hat bereits ein Kind ausvorangeganer Ehe )
Einnahmen NACH der Geburt noch bis Mai 2018
- Elterngeld 1100 € + 400 € Kindergeld ( unser gemeinsames Kind erhöht das Kindergeld (
Einnahmen ab Mai 2018
- Kindergeld 400 € - da Aufnahme Job erst wieder ab November 2018 geplant ist zu 50%
Vorraussichtliche Einnahmen dann ab November 2018
- Nettolohn ca. 850 € + 400 € Kindergeld
Jetzt diverse Fragen:
Laut Düsseldorfer Tabelle werde ich eingruppiert in Gruppe 1901-2300€ + Höherstufung aufgrund unterhaltspflich nur einem Kind gegenüber = Stufe 2301-2700
-> Daraus resultiert eine Unterhaltspflich dem Kind gegenüber von 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld 112,50 € = 270,50 €
IST DAS SO KORREKT?
Nächste Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
Wie hoch fällt dieser auf, und welche Ausgaben sind meinerseits noch abzuziehen von meinen Einnahmen.
Unter Berücksichtigung der 5% und des Kindesunterhaltes 270,50 bleiben nach meiner Rechnung: 2006,97 - 270,50 € = 1736,47
Dürfen Kredite Versicherungen und Miete in Bezug auf Betreuungsunterhalt nun noch abgezogen werden?
Wie hoch ist der Selbstbehalt für mich?
Wie berechnet sich, was der Frau zusteht?
Und wie berechnet sich was ich zahlen kann?
Sollten euch Zahlenwerke fehlen, bitte um Rückinfo
Danke für eure Antworten