Hallo zusammen,
kurze Sachlage: am 3.2. habe ich mich mit meiner Partnerin dermaßen verkracht, dass sie mich vor die Tür gesetzt hat, Schloss gewechselt ( Merke:gemeinsamer Mietvertrag )
Ob Sie das hätte dürfen steht auf einem anderen Stern.
Aber nun zum eigentlich Thema.
Seit dem 3.2. habe ich unseren Sohn, welcher 8 Monate alt ist nicht mehr gesehen. Wie oft darf ich ihn überhaupt sehen?
Sie war bereits beim Jugendamt und hat dort wohl bekundet sie wolle den Kontakt nur in Form " Betreuten Umgangs".
Was auch immer ich habe angestellt, dass Sie sowas verlangt?!
Am 19.2. haben wir ein Gespräch beim Jugendamt ( ich bekam prompt ein Schreiben vorher zugeschicht das ich bitte unterschreiben soll zwecks Betreuten Umgang )
- muss ich das unterschreiben? Es müssen wohl immer beide Parteien zustimmen.
- Hat die Ex die "Zügel" in der Hand und wird ihr vom Amt alles geglaubt, oder kann ich Ihre Aussagen revidieren?
- Unter Umständen hat sie vor dem Amt angegeben, dass ich viel Alkohol konsumiert habe und aggressiv wurde ( viel Alkohol trinke ich schon lange nicht mehr , dem kleinen bin ich auch nie gegenüber agressiv gewesen)
- Kann ich bei so einem Gespräch beim Jugendamt auch meinen Standpunkt darstellen?
- Ich weiß dass gravierende Dinge von beiden Elternteilen abgesprochen werden müssen?!
Was fällt alles hierunter? Würde darunter evtl. auch fallen, dass sich das Wohnumfeld vom Nachwuchs drastisch ändert ohne mit mir abzusprechen? Meine Ex hat nach meinem Auszug ( Klar um mehr Geld zu haben ! ) ihre zwei weiteren Kinder von ihrem Exmann zu sich geholt (Kindergeld) - Die Wohnung ist aber für soviele Leute gar nicht ausgelegt. Ich würde nicht wissen ob das gut ist für die Entwicklung meine Sohnes.
Denn somit gibt es kein Wohnzimmer mehr ( wird von den 2 weiteren Kindern bewohnt ) - und mein Sohn kann dort nicht mehr so sein wie er es vorher kannte . In Folge dessen ist er in seinen Handlungen in der Wohnung eingeschränkter wie zuvor.
- Habe ich eigentlich das Recht regelmäßig bei der Partnerin via Whattsapp oder Anruf mich nach dem Gesundheitsbefinden und allgemeinen Ergehen vom Sohn zu erkundigen?
Im großen und ganzen ist mir dieser betreute Umgang ein Dorn im Auge- ich wüsste nicht warum das so sein soll