Unterhaltstelevantes Einkommen kompliziert

  • Hallo,


    Der KV strebt eine radikale Minimierung seiner Verpflichtungen an. Das wirft Fragen auf.


    Zur Situation: Scheidung Dez 16. Vergleich über anteiligen Mehrbedarf für 4 jährige von 225€. Kein Ehegattenunterhalt (arbeite 60%).
    Titulierter Unterhalt auf 115%.
    Nun soll reduziert werden. Massiv:
    KV will den Anteil Tagesmutterkosten nicht mehr zahlen. Ziel: Mit Einschulung falle der Mehrbedarf dann weg.
    Regelunterhalt soll reduziert werden, da er neue Stelle hätte in der er
    weniger verdiene als zuvor.


    von mir recherchiert: Neue Stelle ist in neu gegründeter 1-Mann-Firma seiner Freundin mit der er zusammen lebt.
    Als Kündigungsgrund gab er an gemobbt worden zu sein von Geschäftsleitung alterFirma(er fährt aber seinen alten Dienstwagen weiterhin, nur anderes Kennzeichen, hat die alte Diensthandynumner und in Zeitungsberichten wird gesagt, dass due neue Firma mit der Alten kooperieren würde.
    Ist das schon Scheinselbständigkeit?
    wie wird der Unterhalt vom Ja berechnet, wenn die Verstrickzng privat (er wohnt mit Partnerin in deren Haus) und beruflich(Er ist Einziger Angestellter in Ihrer Firma) so eng ist?


    Der Beistandschaft scheint es egsl zu sein und sie stimmen einer Abänderung zu, sagten Sie.
    Ich beabsichtige nicht alle Belastungen alleine zu tragen und würde ggf den Anwalt bemühen. Kann es aber nicht gut einschätzen welche „Tricks“ zur Unterhaltsreduzierung durchgehen und welche nicht. Wer kann etwas dazu sagen?


    Umgang wurde übrigens jetzt auch ausgesetzt


    => Ferienproblrmatik!


    Sorry, übers Handy funktioniert die Eingabe nicht gut, sehe z.T. Geschriebenes nich...
    vielen Dank
    Rosenkrieger

  • Hi,


    das können wir so nicht sagen. Es gibt gute Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und eben vorgeschobene. Es gibt Posten, um die ein Einkommen bereinigt werden kann und solche, die keine Rolle spielen.


    Im Jugendamt hocken keine Volljuristen. Das muss man wissen. Im Rahmen der Beistandsschaft kann ein normal gelagerter Fall auch zutreffend bearbeitet werden. Wenn es allerdings komplizierter wird, und das scheint hier der Fall zu sein, ist immer die Hinzuziehung eines Anwaltes zu empfehlen.


    Herzlichst


    TK