Ausgleich für Verzicht auf Versorgungsausgleich und Zugewinn - steuerliche Folgen

  • Hallo!


    Mein Mann und ich sind uns eigentlich so weit einig. Deshalb hab ich es ihm überlassen, seinen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen.
    Der hat uns vorab zu einer notariellen Vereinbarung geraten, die alles regeln und die eigentliche Scheidung damit einfacher machen soll.
    Diese Vereinbarung habe ich nun vorliegen. Es wird darin unter anderem ein Ausgleich für den Verzicht auf Zugewinn und auch ein Ausgleich
    für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Form jeweils eines Kapitalbetrages geregelt.
    Nun hab ich aber viel Verwirrendes gelesen, dass solche Ausgleichszahlungen für den Empfänger wohl als Einkommen gezählt werden können.
    Ist dem tatsächlich so? Wie wird dieses Einkommen dann versteuert?
    Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld. Kann das auch darauf Auswirkungen haben?
    Und was noch sehr wichtig wäre: Ich will gerade ein Kleingewerbe anmelden im Nebenverdienst und möchte mir evtl. auf diesem Weg neue
    Möglichkeiten schaffen. Kann sich ein solches Einkommen dann auch darauf auswirken, z.B. was die Kleinunternehmerregelung angeht? Und später die Krankenkasse?
    Wäre es nicht sinnvoller für mich, wenn er mir einfach wie eigentlich angedacht, das Geld als Zugewinnausgleich zahlt und
    die Verzichtserklärungen ohne Geld geregelt werden?
    Bin gerade ziemlich überfordert. Dachte eigentlich das Projekt Kleingewerbe wäre genug des Neuen. Und jetzt noch solche Probleme...
    Würde mich über Hilfe und Ratschläge sehr freuen!


    Grüße!
    Numah :)

  • Vielen Dank edy!
    Das hilft ja schon mal auf jeden Fall weiter. Also wäre es wohl tatsächlich besser, sich nicht auf diese
    Verzichterklärung mit Abfindungen einzulassen.


    Falls noch jemand genauere Infos hat, wie es umgekehrt mit den Auswirkungen von solchen Abfindungszahlungen aussieht,
    wäre ich sehr dankbar.
    Denke meinem Mann muss ich da wohl schon mit mehr Fakten kommen.
    Der möchte auf jeden Fall, dass nach der Scheidung keinerlei Ansprüche mehr bestehen und das auch wasserfest ist.
    Der Anwalt wollte das aus diesem Grund so regeln. Aber gut, mein Mann hätte ja auch nicht die Nachteile...


    Bin parallel auch auf der Suche nach Fakten. Falls ich mehr finde, gebe ich sie hier auch weiter.

  • Hi,


    in Ergänzung. Jede notarielle Vereibarung bedarf auch der Genehmigung des Familiengerichts. Man kann wirksam nicht einfach verzichten und gut ist. Ich bin da recht altmodisch eingestellt, auch aus leidvoller Erfahrung in einer Reihe von Fällen. Du weisst nicht, was die Zukunft bringt. Die übertragenen Versorgungsanwartschaften können für dich existenzsichernd sein. Etwa wenn es um eine Erwerbsminderungsrente geht. Eine kapitalisierte Abfindung ist in der Regel nur in wenigen Fällen sinnvoll. Wir wissen einfach zu wenig. Und - wenn es nur um die gesetzliche Rentenversicherung geht, dann hast du nach der Scheidung garantiert Ruhe. Wenn die Anwartschaften übertragen sind.


    Herzlichst


    TK

  • Naja,


    "ALG" und "Aufbau eines Kleingewerbes" klingt jetzt nicht direkt nach einer gesicherten Altersvorsorge.
    Würde mich wundern wenn das Gericht den Verzicht auf Versorgungsausgleich genehmigt .....