Hallo!
Mein Mann und ich sind uns eigentlich so weit einig. Deshalb hab ich es ihm überlassen, seinen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen.
Der hat uns vorab zu einer notariellen Vereinbarung geraten, die alles regeln und die eigentliche Scheidung damit einfacher machen soll.
Diese Vereinbarung habe ich nun vorliegen. Es wird darin unter anderem ein Ausgleich für den Verzicht auf Zugewinn und auch ein Ausgleich
für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Form jeweils eines Kapitalbetrages geregelt.
Nun hab ich aber viel Verwirrendes gelesen, dass solche Ausgleichszahlungen für den Empfänger wohl als Einkommen gezählt werden können.
Ist dem tatsächlich so? Wie wird dieses Einkommen dann versteuert?
Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld. Kann das auch darauf Auswirkungen haben?
Und was noch sehr wichtig wäre: Ich will gerade ein Kleingewerbe anmelden im Nebenverdienst und möchte mir evtl. auf diesem Weg neue
Möglichkeiten schaffen. Kann sich ein solches Einkommen dann auch darauf auswirken, z.B. was die Kleinunternehmerregelung angeht? Und später die Krankenkasse?
Wäre es nicht sinnvoller für mich, wenn er mir einfach wie eigentlich angedacht, das Geld als Zugewinnausgleich zahlt und
die Verzichtserklärungen ohne Geld geregelt werden?
Bin gerade ziemlich überfordert. Dachte eigentlich das Projekt Kleingewerbe wäre genug des Neuen. Und jetzt noch solche Probleme...
Würde mich über Hilfe und Ratschläge sehr freuen!
Grüße!
Numah