Nachträglich 2. Anwalt?

  • Hallo,


    mein Noch-Mann und ich haben uns einvernehmlich getrennt und einvernehmlich die Scheidung eingereicht.
    Wir haben nur einen Anwalt, dieser vertritt meinen Mann.


    Genauen Unterhalt haben wir im Vorfeld nicht geklärt, ebenso nicht das genaue Umgangsrecht.


    Wir waren "sicher", dass wir uns da einig werden.


    Er verdient "viel Geld" und Geld war nie ein Thema.
    Er hat sich in der Ttennungszeit bisher, wie ich dachte, großzügig verhalten.
    Das hat er auch, freiwillig.
    Aber mittlerweile weiß ich auch, dass mir das alles auch zusteht.


    Wir haben 2 Kinder, 8 und 15.
    Ich habe bisher nicht gearbeitet.
    In der Ehe war das nicht "erwünscht".
    Getrennt sind wir seit einem Jahr.
    Diese Zeit habe ich für Fort- und Weiterbildung genutzt, um nach der langen Zeit ohne Berufstätigkeit wieder einsteigen zu können.


    Jetzt sieht es so aus, als könnte ich in den nächsten 2 Monaten mit einem Teilzeitjob beginnen (Teilzeitjob wegen der Kids).


    Nun möchte ich, dass mein Noch-Mann die Kinder nicht nur, neben den Wochenenden alle 14 Tage, 2 Wochen in den Ferien nimmt, sondern die Hälfte der Ferienzeit abdeckt.


    Dort scheint er sich nun querstellen zu wollen und nun gerät unser ganzes "einvernehmliches Konstrukt" gewaltig ins Wanken. Er wird "unleidlich", so dass ich Sorge habe, nun plötzlich auch in anderen Dingen doch vielleicht nicht zu meinem Recht zu kommen, da ich keinerlei Anträge gestellt habe und nicht anwaltlich vertreten werde.


    Die Scheidung läuft. Thema Versorgungsausgleich wird gerade abgeschlossen. Scheidungstermin etwa für April 2018 ins Auge gefasst seitens des Anwalts.


    Kann oder sollte ich nun doch auch für mich einen Anwalt beauftragen?
    Wird das Gericht bzw. der Richter meinen Wünschen oder Bedenken stattgeben, wenn ich diese beim Scheidungstermin offenbar?
    Oder, oder, oder?


    Tut mir leid, ich habe in der Tat keinen Plan.
    Ich bin gutgläubig und wohl auch naiv an die Scheidung heran gegangen, im Glauben, dass es einvernehmlich ist.
    Der Anwalt, der meinen Noch-Mann vertritt ist Mediator.
    Wir hatten ein gemeinsames Gespräch (Noch-Mann, Anwalt, ich), aber dort sind keine offiziellen Vereinbarungen getroffen worden.


    Danke für eure Hilfe!
    Lichtblick

  • Hi,


    wenn es um viel Geld geht, ist es immer ratsam, einen eigenen Anwalt zu mandatieren. Zumindest für eine grundsätzliche Beratung. Wenn du im Verfahren nicht anwaltlich vertreten bist, kannst du auch keine Anträge stellen. Und - normalerweise wird nach einem Trennungsjahr nur dann geschieden, wenn man sich in allem einig ist. Es kann also sein, dass die Scheidung nicht ausgesprochen wird, wenn noch irgendwas streitig ist. Das musst du wissen.


    Die Kinder sind in einem Alter, in welchem sie ein gewaltiges Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Umgangs haben. Und - wenn der Demnächst-Ex, der ja wohl beruflich sehr engagiert ist, die Kinder eben nicht alle Ferien hälftig haben will/kann, dann wirst du da auf der praktischen Seite wenig tun können. Aber, Kinder haben die erfreuliche Eigenschaft, älter und selbständiger zu werden. In dem Alter waren meine in den Ferien durchaus auch mal ganztägig alleine, wobei dann der Ältere auch ein Auge auf den Jüngeren hatte. Das geht, glaube es mir mal.


    Also, ab zum Anwalt. Der soll zunächst einmal überprüfen, ob die Unterhaltsberechnungen für die Kids richtig sind und wo ansonsten noch ein Regelungsbedarf ist. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK


  • Ich würde dir auch raten einen entsprechenden Anwalt aufzuschen. Alleine steht man oft nicht "gut" da. Immer rechtlichen Rat einholen, damit ist man auf der sicheren Seite - das ist meine Meinung!


    Schleichwerbung ist hier unerwünscht. Ich habe deine versteckte Schleichwerbung aus meinem Beitrag rausgenommen.


    TK