Fernstudium

  • Hallo,


    meine Tocher 21 Jahre und bei ihrer Mutter lebend hat soeben ein Fernstudium an einer privaten staatlich anerkannten Fernhochschule begonnen und möchte zusätzlich zum Kindesunterhalt, dass ich auch noch die anteiligen Semestergebühren zahle.
    Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich das ablehnen mit dem Hinweis, dass sie sich jederzeit bei einer in ihrer Umgebung liegenden Hochschule hätte bewerben können, zu mal sie kein ausgefallenes Studienfach gewählt hat.


    War jemand schon mal in einer ähnlichen Lage.

  • Hallo,


    sofern ich mich recht entsinne, muss die Bildungsform mit finanziert werden, sofern sie als angemessen gilt.
    Angemessen bedeutet in dem Fall nicht wie man fälschlicherweise annehmen würde, dass der Grad dem möglichen Potential des Kindes entsprechen muss.
    Das Kind bzw die Mutter entscheiden in dem Fall selbst, was hier als angemessen gelten soll und auch welche Unterrichtsform (zB Fernstudium) dem entspricht.
    Sonderfälle die gerichtlich diskutiert werden um von der Last zu befreien, müssen jeweils seperat angestrebt werden.
    Logischerweise ist es natürlich schon als fies zu bezeichnen wenn bei freier Wahl lieber ein gemütlicheres, aber teureres Fernstudium gewählt wird "weil gezahlt wird schon". Aber es ist tatsächlich die Wahl
    der anderen Partei. So habe ich es vor einer Weile mal gelesen.


    Ich bitte um Korrektur, falls dem nicht so ist.


    Gruß