Hallo,
meine Tocher 21 Jahre und bei ihrer Mutter lebend hat soeben ein Fernstudium an einer privaten staatlich anerkannten Fernhochschule begonnen und möchte zusätzlich zum Kindesunterhalt, dass ich auch noch die anteiligen Semestergebühren zahle.
Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich das ablehnen mit dem Hinweis, dass sie sich jederzeit bei einer in ihrer Umgebung liegenden Hochschule hätte bewerben können, zu mal sie kein ausgefallenes Studienfach gewählt hat.
War jemand schon mal in einer ähnlichen Lage.