Liebes Team,
bisher bin ich um die Zahlung des Unterhaltes immer, aus unterschiedlichen Gründen, drum herum gekommen.
Neuer Job, neues Gehalt und eine Scheidung setzen nun die Spielregeln neu. Ich habe eine erneute Prüfung.
Frage:
In manchen OLG-Leitlinien steht, dass wenn die Warmmiete grösser als ca. 480 Euro beträgt, dieser Betrag nicht aus dem Selbstgehalt zu tragen ist. Mein Frau ist ausgezogen und nun habe ich 1.000 Euro alleine zu tragen.
Das SZ ist der Auffassung, das lt. den Leitlinien OLG Celle dieser Betrag aus dem Selbsthalt bezahlt werden muss. Das finde ich irritierend.
Könnt Ihr mir helfen? In manchen Leitlinien ist es explizit geregelt, aber in Celle wird es nicht genannt. Muss ich den Betrag wirklich aus dem Selbstgehalt tragen? Dann könnte ich die Wohnung wohl nicht halten und muss ausziehen.
Lieben Dank für einen Tip