Hallo Zusammen,
Angenommen....
Verh. Seit 1995 und gemeinsame Kinder 20, 18, 14, 6, 4J aus der Ehe, seit einem Jahr getrennt, Kinder leben beim Vater.
Beide türkischeStaatsbürger.
Seit dem Jahr 1999 bin ich Eigentümer (Alleiniger Eigentümer / Grundbuch, zudem sind zwei Schwestern seit 1999 Bürge+Darlehensnehmer aber keine Eigentümer). Damals fließen für die Kaufnebenkosten wie Notar / Grunderwerbsteuer unsw. GELDER aus eigenen und der Eltern ein. Auch die Reperaturen/ Instandhaltung im und am Haus habe ich zwar Material gezahlt aber meine Bruder oder Bekannte die Arbeitskraft.
Seit einigen Monaten wir alles schwieriger u.a. Kosten Kinder / Haus Darlehen / Private Verbindlichkeiten unsw.
Frage:
Es handet sich hier um ein 3FH, VKW 380-390.000 € es bestehen auch noch Restdarlehen 260.000€ und ca. 30.000 € bei den Bürgen die mir geholfen (Ausfallende Mieten und Arbeitslosigkeit) haben.
Nun will ich als Eigentümer die Immobilien in Anteilen zu 1/3 an die Schwestern veräußern/ übertragen. Es werden dann auch die Verbindlichkeiten zu 1/3 aufgeteilt. 1/3 will ich selber behalten.
Braucht ich die Zustimmung der getrennt lebende Partner, um die Immobilie bzw der Anteile zu verkaufen?
Würde der Notar es Beurkunden?
Schwestern haben auch ein berüchtigtes intresse, da Sie auch Darlehensnehmer sind, da wir die Absicht hatten ehh später Anteilig auf Sie zu überschreiben.
Wir haben da was über parg. 1365 BGB gelesen... was uns verunsichert.
Als Alleiniger Eigentümer kann ich doch selber entscheiden und verkaufen oder?
Worauf hat die NochFrau Anspruch sowohl finanziell als auch rechtlich? Kann Sie den Verkauf verhindern oder evtl. den Kaufvertrag anfechten?
VG
Im Vorraus