Immobilie / Alleiniger Eigentümer

  • Hallo Zusammen,


    Angenommen....
    Verh. Seit 1995 und gemeinsame Kinder 20, 18, 14, 6, 4J aus der Ehe, seit einem Jahr getrennt, Kinder leben beim Vater.


    Beide türkischeStaatsbürger.


    Seit dem Jahr 1999 bin ich Eigentümer (Alleiniger Eigentümer / Grundbuch, zudem sind zwei Schwestern seit 1999 Bürge+Darlehensnehmer aber keine Eigentümer). Damals fließen für die Kaufnebenkosten wie Notar / Grunderwerbsteuer unsw. GELDER aus eigenen und der Eltern ein. Auch die Reperaturen/ Instandhaltung im und am Haus habe ich zwar Material gezahlt aber meine Bruder oder Bekannte die Arbeitskraft.


    Seit einigen Monaten wir alles schwieriger u.a. Kosten Kinder / Haus Darlehen / Private Verbindlichkeiten unsw.


    Frage:
    Es handet sich hier um ein 3FH, VKW 380-390.000 € es bestehen auch noch Restdarlehen 260.000€ und ca. 30.000 € bei den Bürgen die mir geholfen (Ausfallende Mieten und Arbeitslosigkeit) haben.



    Nun will ich als Eigentümer die Immobilien in Anteilen zu 1/3 an die Schwestern veräußern/ übertragen. Es werden dann auch die Verbindlichkeiten zu 1/3 aufgeteilt. 1/3 will ich selber behalten.


    Braucht ich die Zustimmung der getrennt lebende Partner, um die Immobilie bzw der Anteile zu verkaufen?
    Würde der Notar es Beurkunden?
    Schwestern haben auch ein berüchtigtes intresse, da Sie auch Darlehensnehmer sind, da wir die Absicht hatten ehh später Anteilig auf Sie zu überschreiben.


    Wir haben da was über parg. 1365 BGB gelesen... was uns verunsichert.


    Als Alleiniger Eigentümer kann ich doch selber entscheiden und verkaufen oder?


    Worauf hat die NochFrau Anspruch sowohl finanziell als auch rechtlich? Kann Sie den Verkauf verhindern oder evtl. den Kaufvertrag anfechten?


    VG
    Im Vorraus

  • Hallo Erdi,


    Ja wenn es dein gesamtes Vermögen ist, kann der Hausverkauf zu Problemen führen.


    Ihr lebt getrennt? (Steuerklasse schon geändert? )


    Du solltest mal mit einer Zugewewinnberechnung seitens der Frau rechnen.


    Zur Zeit hat das Haus einen für die Zugewinnberechnung relevanten Wert von 120 000€.


    Es wäre zu berechnen was du an deine (bald) Ex ausgleichen müsstest.


    edy

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  • Ausrechnen?


    Sie hat nicht's es sei den sie hat was von ihrer der Familie erhalten wovon ich nichts weiß.


    Also... 120.000 € davon 50% .
    aber was ist mit dem Eigenkapital was ich ins Gaus eingebracht habe? Sowie die Instandhaltung unsw.


    Mir geht es auch darum das die Schwestern als Eigentümer einspringen sowohl mich entlasten und evtl sie dann auszahlen kann.


    Mir der kann man z.Z. nicht reden alles läuft über Anwälte was mich schon 3-4 Tsd. Euro gekostet hat.


    Wenn ich 1/3 vom gesamten Vermögen behalte brauch ich doch nicht ihre Zustimmung bzw sie kann doch mich am Verkauf nicht hindern.


    Wir sind zwsr getrennt aber sie hat die Scheidung immer noch nicht beantragt auch hat sich sonnst nichts geändert (Steuerklasse unsw.).

  • Hallo Erdi,


    Sie hat nicht's es sei den sie hat was von ihrer der Familie erhalten wovon ich nichts weiß.


    Ihr könnte aber die Hälfte deines Zugewinnes zustehen.


    Wir sind zwsr getrennt aber sie hat die Scheidung immer noch nicht beantragt auch hat sich sonnst nichts geändert (Steuerklasse unsw.).


    Das könnte zu einer saftigen Steuernachzahlung führen.


    edy

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  • Hallo Erdi,


    Gewinn und Zugewinn sind verschiedene Sachen.


    Zugewinn ist jeweils der Unterschied zwischen Endvermögen minus Anfangsvermögen


    für jeden Partner.


    edy

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  • Hallo Erdi,


    Ob sie die Hälfte von allem bekommt ist doch gar nicht klar.


    Jeder bekommt die Hälfte des anderen Zugewinns.


    lies dich mal zum Thema Zugewinn (google) ein.


    edy

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