Übernahme Mehrbedarf zum Volljährigenunterhalt

  • Hallo zusammen,
    mein letzter Beitrag/Hilferuf wurde leider nicht beachtet, daher an dieser Stelle etwas kürzer.


    Vollährige Tochter hat mich auf Übernahme von regelmäßigen Mehrbedarfskosten (Nachhilfe,Privatschule,Fahrtkosten) verklagt....und in jedem Punkt gewonnen.
    Exakt € 287,-- muss ich zusätzlich zu den € 441,-- Volljährigenunterhalt zahlen und dann noch € 471,-- Kindesunterhalt für meinen 15-jährigen Sohn.


    Die Mutter ist wiederverheiratet, arbeitet halbtags als Sekretärin bei ihrem eigenen Mann, einem leitenden Chefarzt der im sechsstelligen Bereich verdient.


    Vom Gericht wurde ihr durch mietfreies Wohnen etc. ein lächerliches fiktives Einkommen angerechnet von insgesamt monatlich € 1.350,--. Somit ist ihr Anteil
    beim Volljährigenunterhalt gerade mal € 10,30.


    Mir will es nicht in den Kopf hineingehen, dass ich hier zahlen muss ohne Ende, knapp über dem Existenzminimum leben muss und meine Ex mit einem Millionär
    verheiratet ist, er von der Lohnsteuerklasse 3 profitiert, an keiner Stelle Bedürftigkeit besteht und der Vater Staat sagt...es sind nicht seine Kinder, sondern deine,
    also musst du dafür aufkommen. Aber bitte warum so viel Geld an eine Ex-Frau, die mit einem AMG-Mercedes vor das Gerichtsgebäude fährt....die braucht das doch
    gar nicht in dieser Höhe! Warum wird hier nicht wenigstens zum Teil das Einkommen des neuen Mannes angerechnet? Es ist einfach nur zum Heulen!


    Und der Gipfel ist, der Nachhilfeunterricht, den meine Tochter jetzt schon seit 1,5 Jahren in Anspruch nimmt(für Mathematik), zeigt keinerlei Erfolg, die Note hat
    sich kein bischen verbessert. Im Gerichtsbeschluß heißt es: Eine Notenverbesserung ist völlig belanglos, meine Tochter hat ein Recht darauf, also muss ich es bezahlen.


    Bis zu ihrem Abitur(wenn sie es überhaupt schaffen sollte) muss ich diesen Mehrbedarf übernehmen. Lt. dem Familienrichter darf ich nichtmal ein Zeugnis einsehen!!!


    Man muss dazu erwähnen, dass ich mit meiner Tochter seit knapp 5 Jahren keinen Kontakt mehr habe. Der neue Mann meiner Ex verbietet jeglichen Kontakt zu mir, quasi
    als eine Art Druckmittel. Ein kranker Typ, aber das ist eine andere Geschichte.


    Es ist alles so ungerecht und falsch. Warum sind die Gesetze hier so auf Frauenseite? Und das soll ein Sozialstaat sein?! Ich überlege mir wirklich, aus psychischen Gründen
    mein Berufsleben zu beenden. Oder sogar Unterhaltsflucht zu begehen, weil das, was hier mit einem gemacht wird, ganz und gar nicht mehr gerecht ist.

  • Hy Rainmann


    Das klingt alles nicht gut, aber vielleicht gibt es noch etwas Hoffnung. Kann man die Gerichtsentscheidung irgendwo einsehen um über evtl. Erfolgsaussichten im Rahmen einer Beschwerde beim OLG zu diskutieren?


    Parallel sollte sehr sehr sorgfältig nach einem mit diesem schwierigen Thema im Volljährigenunterhalt wirklich erfahrenen Anwalt Ausschau gehalten werden.


    Warum lehnst du es eigentlich ab, im Forum persönlich kontaktiert (Konversationen) zu werden?

  • Hallo Du?


    Das mit der Freischaltung für Konversationen....kenne ich nicht. Aber bei dem Maß an Hilfe oder Tipps bei diesem Thema,
    kannst mir glauben, ich rede mit jedem darüber, Hauptsache ich bekomme Unterstützung und Rat.


    Der Richter sagte mir einfach direkt in´s Gesicht, dass ich kein Anspruch auf Zeugniseinsicht habe. So wäre die Gesetzeslage
    und fertig. Durch den fehlenden Kontakt zu meiner Tochter weiß ich gar nicht ob sie tatsächlich dort hingeht, was ich habe.
    das ist ein Vertrag mit dieser Nachhilfeeinrichtung (Studienkreis). Der absolut ausbleibende Erfolg dieser Nachhilfe, keinerlei
    Bemühungen etwas günstigeres oder effizienteres zu finden, keinerlei Absprache mit mir wegen der doch relativ hohen Kosten,
    das passt mir gar nicht. Das kann wohl jeder nachvollziehen.


    Mein Anwalt ist eine Pfeife. Er hat komplett versagt. Er will zwar auf den Gerichtsbeschluß hin Beschwerde einreichen beim
    OLG, meinte aber, dass die Erfolgsaussichten schlecht sind. Die Kosten eines Verlierens dieses Verfahrens stehen in keinem
    Verhältnis, ich traue mich einfach nicht den Schritt zu gehen. Bald ist aber Abgabeschluß...


    Soll ich mir einen anderen Anwalt suchen?


    Gruss aus dem Süden

  • OLG Celle bzw. OLG Köln zu Zeugnissen:



  • Vielen Dank!
    Das hilft mir schonmal sehr weiter, damit habe ich ganz klar was in der Hand!
    In dem Gerichtsbeschluss ist kein Wort von der Auskunftspflicht meiner Tochter aufgeführt worden. Das war lediglich eine mündliche Aussage
    des Richters bei der letzten Anhörung.
    Die Haftungsanteile der Kindsmutter in diesem Gerichtsbeschluss sind nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich. Wohnwertvorteil durch
    mietfreies Wohnen in einem riesengrossen Haus hat der Richter mit gerade mal € 170,-- angerechnet, das ist viel zu wenig. Sie kommt mit An-
    rechnung einer Vollzeitstelle (fiktives Einkommen) auf ein bereinigtes Nettoeinkommen von € 1.366,-- und meines liegt bei € 3.150,--.
    Klar, mein Haftungsanteil ist in dem Fall größer, aber trotzdem ist in meinen Augen das bereinigte Nettoeinkommen meiner Ex viel zu niedrig
    angesetzt worden. Ist es nicht auch so, dass meine Ex durch ihre Halbtagstätigkeit einen Unterhalt von ihrem neuen Mann einfordern könnte?
    Mein Anwalt meinte JA, aber so ganz schlüssig ist er sich nicht. Am 20.02.18 war Abgabeschluß der Beschwerde beim OLG, das wurde jetzt zur
    Klärung der Sachbestände auf den 20.03.18 verlängert. Irgendwas sagt mir, dass ich gegen den Beschluß angehen soll, aber nicht mit diesem
    Anwalt.

  • Hi,


    wir schreiben hier von einem abgeschlossenen Verfahren. Die Akte wird nicht ganz dünn sein, da ist mit Sicherheit viel an Material ausgetauscht worden. Ohne genaue Kenntniss der Akte, insbesondere der Anträge wird man hier kein Urteil über die Qualität der Entscheidung fällen können. Faustregel ist jedoch, dass im Zivilrecht nur über das entschieden wird, was auch beantragt worden ist. Wenn hier der Fragesteller nicht beantragt hat, und zwar förmlich, dass die Tochter Aukunft über was auch immer geben muss, dann wird darüber auch nicht entschieden.


    Meine Kristallkugel zum Wahrsagen und Bewerten hab ich gerade an @ edy ausgeliehen. Mein dringender Rat: mit kompletter Akte zum Anwalt marschieren. Meine Erfahrung mit sorgfältig arbeitenden Anwälten in 2. Instanz ist übrigens, dass die sich immer, ausnahmslos immer nicht nur die Unterlagen vom Mandanten geben lassen, sondern zusätzlich die Akte vom Gericht, also Akteneinsicht erfordern. Warum die das wohl tun?


    Herzlichst


    TK

  • Danke @ timekeeper!
    Ich sag mal, dass ein Richter auch nur ein Mensch ist...und wir alle machen Fehler, insbesondere bei der Arbeit.
    Seltsam ist nur, dass dieser Richter bei dem Anhörungstermin komplett anders geredet hat, vom Inhalt her komplett
    anders, als das, was er mir nachher als Beschluß um die Ohren gehauen hat.
    Er war höchstzufrieden damit, dass ich anteilig bereit bin € 355,-- an Volljährigenunterhalt zu zahlen, die Nachhilfe-
    kosten usw. kann die Frau Mama übernehmen. Und siehe da, was sagt der Beschluß?! Voller Unterhalt in Höhe von
    € 441,-- und zusätzlich € 287,-- im Monat für Nachhilfe. Ein kompletter Sinneswandel, es sieht so aus, als ob der
    gegnerische Anwalt und der Richter die Köpfe zusammensteckten und den Beschluß gemeinsam verfassten.
    Wo leben wir eigentlich? Die € 287,-- für Nachhilfe habe ich nachzahlen müssen für ein Jahr und muss es auch
    noch weiterzahlen bis zum Abitur und das sind nochmals 15 Monate...oder nochmals 24 Monate dazu weil sie es
    schlichtweg nicht packt in Mathe. Echt heftig, und das hat niemand vorher mit mir abgesprochen...mit keiner Silbe!

  • Du, ich wiederhole mich. Wir kennen die Akte nicht, wir kennen die Anträge nicht, gar nichts. Und es kommt durchaus vor, dass sich ein Richter intensiv mit einer Akte erst befaßt, wenn er das Urteil schreiben muss. Da muss man nicht gleich was unterstellen. Ich hab dir den einzigen Weg aufgezeigt, den es letztlich gibt, um zu einer einigermaßen sicheren Einschätzung der Lage zu kommen.


    Herzlichst


    TK