SCHEIDUNG Versorgungsausgleich etc. ist das so denkbar??

  • Hallo liebe Gemeinde.....


    kurze Info zum Sachverhalt:


    Ich bin verheiratet seit 24 Jahren, haben ein volljähriges Kind, welches das eigene Geld verdient. Wir führen seit einigen Jahren eine "offene Beziehung" und wollen uns nun endgültig trennen.


    Es liegt vor eine gemeinsame Immobilie (Restschuld ca.60.000), Hausrat ist geklärt. Verdienst ca. 2000EUR zu 5000EUR.


    Überlegung 1: Verzicht auf Zugewinn, Verzicht auf Versorgungsausgleich, dafür überschreibe ich die Immobilie meiner Frau, Sie bezahlt den Rest.
    Überlegung 2: Versorgungsausgleich, Sie bezahlt den Rest und ich verkaufe Ihr den Immobielienanteil.


    Sind beide Regelungen denkbar?? Ist das "Gerichtsbestehend?"


    Bin ich eigentlich zu Trennungsunterhalt verpflichtet?? Wenn ja wieviel und wielange?



    Danke Euch im Voraus für Eure Infos


    Grüße


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    Vereinbaren kann man so ziemlich alles.


    Vorher sollte man sich aber alles durchrechnen.


    Auf Trennungunterhalt kann die Frau verzichten ( sollte aber schriftlich beim Notar


    mit den anderen Sachen fixiert werden.)


    edy

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  • Hallo Thomas,


    für den TU bist du mindestens 1 Jahr verpflichtet. TU kann aber bis


    zur rechtskräftigen Scheidung zugesprochen werden.


    edy

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  • Hi,


    die Gerichte und auch meine Wenigkeit tun sich in der Regel sehr schwer, bei so einer Konstellation auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Letztlich soll verhindert werden, dass künstlich Sozialfälle im Alter geschaffen werden. Da müsste man sich mal die Versicherungsverläufe und die Anwartschaften der beiden anschauen. Alles andere, da sollte eine gute anwaltliche Beratung vorab erfolgen.


    Noch ein Tipp, damit die Kosten insoweit nicht in die Höhe schnellen. Man kann alles, wirklich alles schriftlich fixieren, das ist dann Gegenstand des Gegenstandswertes. Oder, man macht es einfach nicht geltend. Das kann man untereinander klären.


    Hier also erst einmal klären, wie die Rentenanwartschaften aussehen. Damit man nicht so ins Blaue hinein verhandelt, und dann womöglich einen teuren Verzicht beim Notar formuliert, der vom Scheidungsgericht nicht akzeptiert wird. Dann wäre für mich der Trennungsunterhalt dran. Da mal spitz rechnen, beide Einkommen bereinigen. Die steuerlichen Veränderungen berücksichtigen. Und schauen, wieviel Unterhalt dann wirklich zu zahlen ist. Denn STeuerklasse I beide oder III/V ist schon ein gewaltiger Unterschied.


    Und wenn man das alles weiss, dann kann man über den Rest entscheiden. Vorher ist das Kaffeesatzleserei.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK


    hab ich mir alles schon angeschaut. Bei den Steuerklassen heisst es +300 für Sie und -700 für mich. Wobei wir das im Moment ausgleichen!! Frage war lediglich ob beide Wege denkbar sind!


    Bei den Rentenpunlten ist es so das ich ca. 20 mehr habe! D.H 10 für Sie das entspricht ca. 320EUR Rente pro Monat. Mir ist es egal wie rum. Frage ist nur ob möglich!!


    Weitere Frage:
    Wenn wir das mit der Immobilie "nicht offiziell" machen, z.B. ich überschreibe Sie vorher, fällt sie nicht in den Gegenstandswert??


    TW

  • Hallo tw06...





    Wie @TK schon schrieb. darauf lässt sich nicht jedes Familiengericht so einfach ein, ist aber dem
    Grunde nach möglich.


    Zitat

    Wenn wir das mit der Immobilie "nicht offiziell" machen, z.B. ich überschreibe Sie vorher, fällt sie nicht in den Gegenstandswert??


    Du benötigst eine Eintragung ins Grundbuch.


    Grundsätzlich:


    Hier geht es um hohe Werte. Deshalb sollte man sich nicht auf die Aussagen eines Laienforum


    verlassen, um etwas Geld zu sparen.


    Eine Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht bzw.Notar und evtl. zusätzlich Steuerberater ist unumgänglich.


    edy

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