Guten Morgen erstmal,
Ich, 32, bin seit 4 Jahren von meinem Ex-Mann geschieden. Wir haben eine 10-jährige Tochter. Nun geht es darum den Kindesunterhalt für 2010 festzulegen.
Wenn möglich möchte ich auf einen Anwalt verzichten (Habe hier schon genügend Geld gelassen ).
Folgende Auskunft habe ich von ihm bekommen:
Einkommen 2009 (lt.Gehaltsabrechnungen): 38.318 €
ergibt Einkommen pro Monat: 3.193 €
abzügl. 5% (berufsbeding.Aufwendungen) verbleiben: 3.033 €
abzügl.Krankenversich. (517€) und Pkw-Darlehen (296€) verbleiben: 2.220 €
Einstufung somit in Einkommensgruppe 3, durch Zahlung an eine Unterhaltsberecht. Höherstufung in Einkommensklasse 5: Zahlbetrag 345 € ab Jan.2010
Nun meine Frage, die Einstufung in Einkommensklasse stimmt nach seiner Berechnung, aber ist es rechtens, daß er sich das PKW-Darlehen vom Nettoeinkommen abzieht?
Der seit 2 Jahren finanzierte PKW ist nicht eheprägend gewesen und meiner Meinung nach nicht abzugsfähig, oder?????
Nach meiner Berechung (ohne Darlehen) käme ich auf Einkommensgruppe 4, ->Höherstufung auf Gruppe 6.
Vielleicht kann mir einer von euch einen Tipp geben, wie hier die Rechtslage im allgemeinen ist? Wäre mir sehr wichtig, ihm entsprechende Argumente bringen zu können.
Danke euch schon mal ganz herzlich im Voraus.
Viele Grüße
steinchen16