Gesundheitskosten werden nicht anerkannt.

  • Hallo an alle,


    der Kampf mit dem SA geht weiter und diese lassen einfach nicht locker .


    Ich bin Herzkrank und habe ein 30 % Behinderung.Ich soll laut Arzt regelmäßig ins Sportstudio gehen, für Cardio- und Krafttraining.Attest Arzt: „Herr XXXXXXXXX trainiert unter Anleitung im Fitnessstudio sowohl Cardio und Krafttraining um seinen Zustand zu verbessern und zu erhalten“. Ein regelmäßiges Sportpensum ist und soll dauerhaft betrieben werden und ist ärztlich zu befürworten.
    Ich gehe im Schnitt 150-mal im Jahr ins Studio in verschiedene Kurse Also keine Muckibude sondern Gruppentraining unter Aufsicht eines Trainers



    Zudem habe ich vom Zahnarzt ein Attest, dass - 4 mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung benötige.


    Das Amt akzeptiert keine der vorgelegten Rechnungen.Begründung: Kosten für nicht von des Krankenkasse zu ersetzende Heilmittel sind nicht zu berücksichtigen, da sie mit dem erhöhten Selbstbehalt abgedeckt sind (Welcher erhöte Selbstbehalt - habe keinen bekommen ??????). Dieses gilt ebenso für die Kosten die im Rahmen der „Gesunderhaltung und Gesundheitsvorsorge anfallen“.


    Jemand eine Idee was ich jetzt noch machen kann - ich sehe nicht ein wieso ich gegenüber einen gesunden Menschen benachteiligt werden soll.


    Danke für die Hilfe :thumbsup:


    Restprobleme folgen ;(

  • Ich bin Herzkrank und habe ein 30 % Behinderung.Ich soll laut Arzt regelmäßig ins Sportstudio gehen, für Cardio- und Krafttraining.Attest Arzt: „Herr XXXXXXXXX trainiert unter Anleitung im Fitnessstudio sowohl Cardio und Krafttraining um seinen Zustand zu verbessern und zu erhalten“. Ein regelmäßiges Sportpensum ist und soll dauerhaft betrieben werden und ist ärztlich zu befürworten.
    Ich gehe im Schnitt 150-mal im Jahr ins Studio in verschiedene Kurse Also keine Muckibude sondern Gruppentraining unter Aufsicht eines Trainers


    Mit einem solchen Attest würde ich eine Klage riskieren. Die eigene Gesundheit hat m.E. Vorrang vor EU. Es ist bekannt, dass gesetzliche Krankenkassen heutzutage ihr Leistungsspektrum stark reduziert haben.


    Allerdings sollte man sich darauf einstellen, durch die Instanzen gehen zu müssen.


    Zudem habe ich vom Zahnarzt ein Attest, dass - 4 mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung benötige.


    Das hat m.E. keine Chance.


    (Welcher erhöte Selbstbehalt - habe keinen bekommen ??????).


    Mit erhöhtem Selbstbehalt ist gemeint, dass beim EU nur die Hälfte des Einkommens oberhalb des Mindestselbstbehalts gefordert wird.

  • In diesem Fall würde ich eine Klage stellen. Man kann sich seine ärztlichen Bescheinigungen zusammen suchen die Belegen, dass man ohne diese Tätigkeiten starke Beschwerden erleiden würde. Die Krankenkassen haben tatsächlich ihr Angebot auf ein Minimum reduziert, so werden zum Beispiel alltägliche Gebrauchsgegenstände ohne die man nicht gut funktionieren kann, nicht mehr bezahlt. Ein gutes Beispiel sind Brillen und Zahnkorrekturen. Während der Rechtsproble würde ich Ihnen von teueren Kursen im Fitnessstudio abraten. Es gibt einige gute Nahrungsergänzungsmittel, mit den man den Heilungsprozess trotzdem effektiv unterstützen kann. Wenn Sie eine Tipp benötigen, empfehle ich Ihnen gerne ...... Schleichwerbung rausgenommen, TK


    Viel Erfolg!

  • William, der Beitrag ist drei Jahre alt. Ich weiß nicht, was dich jetzt treibt, den hier wieder zu aktivieren. Abgesehen davon ist deine Antwort juristisch falsch, zumindest aber sehr bedenklich, könnte Nutzer mit ähnlichen Problemen zu einer Klage treiben, die nur verloren werden kann.


    Nach dem letzten Beitrag ging es wohl von vornherein nur um Schleichwerbung, und das mögen wir hier gar nicht.


    Du bist herzlich willkommen, wenn du eine Frage hast, oder aber eine Antwort auf eine aktuelle Frage, die weiter hilft.


    Herzlichst


    TK