Hallo,
im Rahmen eines Trennungsverfahrens habe ich meiner Frau bereits einen Zugewinnausgleich gezahlt. Dann sind wir wieder zusammengekommen, haben den Ehevertrag aber beibehalten
Wenn wir nun den Ehevertrag wieder aufheben und von der Gütertrennung wieder in die Gütergemeinschaft treten, muss ich dann im Trennungsfall wieder den Vermögenszuwachs seit der Heirat ausgleichen und somit mehrfach zahlen? Wie kann ich sicherstellen, dass der Zugewinnausgleich sich nur auf den Zeitpunkt der Auflösung des Ehevertrages und des Wechsels von Gütertrennung auf Gütergemeinschaft bezieht, da davor sämtliche Ansprüche bzgl. Zugewinnausgleich ja bereits abgegolten sind?
Zweite Frage: Wenn wir die Gütertrennung beibehalten würden, wird dann das gemeinsame Vermögen einfach 50:50 geteilt (z.B. Gemeinschaftskonto)? Ist diese Form nachteilhaft beim Ableben eines Partners für den jeweils anderen Partner, da die nächsten Verwandten mehr erben würden, als bei der Gütergemeinschaft?
Vielen Dank.