Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Meine beiden Kinder wohnen nach der Scheidung bei ihrer Mutter. Weil sich meine Ex und unsere gemeinsame Tochter ständig streiten wurde sie jetzt vor die Tür gesetzt und wohnt seit zwei Wochen schon bei mir.
Ich habe deswegen meiner Exfrau für März keinen Unterhalt gezahlt, weil meine Tochter ja nun erstmal bei mir wohnt. Meine Ex will mich jetzt deswegen verklagen. Kennt sich jemand rechtlich mit so einem speziellen Fall aus? Bin ich verpflichtet, ihr den Unterhalt zu zahlen, auch wenn sie unsere Tochter vor die Tür setzt und ich jetzt für meine Tochter aufkomme?
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Hallo,
besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde?
edy
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Hi.
Ich weiß nicht genau was diese offensichtlich juristischen Ausdrücke genau bedeuten...ich bin unterhaltspflichtig seit der Scheidung -
Hallo Patrick,
musstet du wegen des Unterhalts irgendwas unterschreiben`?
wurdest du dafür bei Gericht "verurteilt" ?
oder habt ihr den Unterhalt unter euch ausgemacht?
du kannst nun von deiner Ex Unterhalt für die Tochter verlangen.
Wie alt sind die beiden Kinder`?
hat die ex eigenes Einkommen?
edy
edy
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Im Scheidungsurteil steht, das ich meiner Frau Unterhalt für die Kinder zahlen muss, weil diese bei ihr wohnen. Ich bin beruflich öfters mehrtägig unterwegs und konnte deswegen die Kinder nicht zu mir nehmen,
Die Kinder sind 15 (Tochter) und 12 (Sohn). Meine Ex ist selbstständig und verdient bestimmt nicht schlecht.
Unterhalt von meiner Ex zu kriegen klingt nicht schlecht... gibt es da irgendeine juristische Grundlage?DAnke schonmal für die ANtwort
Grüße
Pat
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Hallo Pat,
natürlich ist es Gesetz das der betreunde Elternteil vom nichtbetreuenden
Unterhalt bekommt, wenn dieser leistungsfähig ist.
Wende dich an das zuständige Jugendamt.
edy
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Hi.
Mit dem Jugendamt bin ich natürlich in Kontakt und da ist jetzt wohl so eine Erziehungshilfe vorgesehen.
Meine Tochter wird also ab Ende nächster Woche wohl wieder erstmal bei meiner Ex sein. Mein Problem war jetzt nur, das meine Tochter drei Wochen bei mir lebt und ich natürlich nicht einsehe,
trotzdem meiner Ex den vollen Unterhalt für den Monat zu zahlen. Versteht mich bitte nicht falsch...ich gebe für meine Kinder mein letztes Hemd, aber ich sehe es halt überhaupt nicht ein, meine Tochter
hier komplett zu versorgen und zusätzlich meiner Ex Unterhalt zu zahlen...Grüße
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Hi,
bei der kurzen Zeit, die das Kind bei dir war, ist nach meiner Einschätzung eine Kürzung des Unterhalts nicht möglich. Das funktioniert ja auch bei einem gemeinsamen Urlaub oder aber Wochenenden beim zahlenden Elternteil nicht. In die Düsseldorfer Tabelle sind diese Umgangszeiten eingearbeitet, so die Rechtsprechung. Und, die Masse an Unterhalt machen ja nicht Essen und Trinken aus. Das Kind hat bei der Mutter ein Zimmer, Klamotten, Vereinsbeiträge sind auch im Urlaub zu zahlen u.s.w. Hinzu kommt noch, dass ein Titel existiert, aus dem gegen dich vollstreckt werden kann. Wenn das Kind allerdings doch dauerhaft zu dir ziehen sollte, dann wäre eine Abänderung des Titels angesagt und dann müsste die Mutter selbstverständlich Unterhalt bezahlen.
Herzlichst
TK