Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe mal eine Frage. Ich bin Witwer und alleinerziehend mit 3 Kindern im Haushalt. Sie sind 18, 15 und 12 Jahre alt. Habe meine Mieterin geschwängert (Kind kommt im Mai zur Welt) und Ihr Anwalt will jetzt von mir 880,- Betreuungsunterhalt haben. Diesen soll ich monatl. überweisen bzw. hat sie die Mietzahlung komplett eingestellt. Ich verstehe die Düsseldorfer Tabelle nicht. Wie viel Selbstbehalt habe ich denn mit meinen Kindern? Wird Halbwaisen-, Witwenrente, UVG-Leistungen, Kindergeld mit eingerechnet? Welche Monate werden zur Berechnung zugrunde gelegt? Meine Miete von der Kindesmutter wird ja nicht bezahlt (soll verrechnet werden) und meine zweite Mieterin ist verzogen. die Miete fällt diesen Monat auch weg. Wird das entsprechend berücksichtigt ?
Lg