Betreuungsunterhalt bei 3 eigenen Kindern im Haushalt

  • Hallo liebe Forumteilnehmer,


    ich habe mal eine Frage. Ich bin Witwer und alleinerziehend mit 3 Kindern im Haushalt. Sie sind 18, 15 und 12 Jahre alt. Habe meine Mieterin geschwängert (Kind kommt im Mai zur Welt) und Ihr Anwalt will jetzt von mir 880,- Betreuungsunterhalt haben. Diesen soll ich monatl. überweisen bzw. hat sie die Mietzahlung komplett eingestellt. Ich verstehe die Düsseldorfer Tabelle nicht. Wie viel Selbstbehalt habe ich denn mit meinen Kindern? Wird Halbwaisen-, Witwenrente, UVG-Leistungen, Kindergeld mit eingerechnet? Welche Monate werden zur Berechnung zugrunde gelegt? Meine Miete von der Kindesmutter wird ja nicht bezahlt (soll verrechnet werden) und meine zweite Mieterin ist verzogen. die Miete fällt diesen Monat auch weg. Wird das entsprechend berücksichtigt ?


    Lg

  • Hi,


    also uralter Sozialhilfeadel. Okay. So, ich bin ja nicht bösartig und unterstelle auch niemandem so etwas. Nur, bei so einer Situation fällt mir zunächst ein bzw. auf, dass ja das Job-Center die Miete zahlt. Wie soll ich das jetzt verstehen? Das JC zahlt weiter an die Lady die Miete, und die behält sie, oder wie?


    Ich schreib später noch ausführlicher etwas dazu.


    Herzlichst


    TK

  • Also die Mama hat bisher alle 2 Jahre ein Kind bekommen. Daher hatte sie nie wirklich Zeit zu arbeiten. Das Amt hat die Miete zum Teil übernommen. Da sie ja jede Menge Unterhalt und Kindergeld bekommt. Sie haben jetzt die Leistungen eingestellt. Da geht sie auch gerad gegen vor

  • Hi,


    wenn das letzte Kind unter drei Jahren ist, dann ist der glückliche Vater dieses Kindes auch noch zur Zahlung von Unterhalt für die produktive Mutter verpflichtet. Dieser Anspruch wäre also zu quoteln. Aber man müsste wirklich mal mit Zahlen sauber rechnen. Die fehlen hier. Vom Grundsatz her bist du verpflichtet, die Mutter 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu unterhalten.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    das Kind ist noch nicht auf der Welt. Man kann zwar auch einen Vaterschaftstest schon vor der Geburt machen, allerdings gegen den Willen der Mutter nicht, und das Risiko der Fehlgeburt erhöht sich erheblich.


    Uns fehlen aber immer noch die konkreten Angaben zum Einkommen.


    Herzlichst


    TK