Frage zum Alleinerziehendenentlastungsbetrag

  • Hallo, Ich bin neu hier im Forum und habe mich für eine Frage angemeldet auf die ich keine Antwort weiß.
    Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag den ich bis dato immer geltend gemacht habe.


    Jetzt möchte meine 19 Jährige Tochter zum Studieren in eine WG ausziehen. Entfällt dieser Beitrag sobald sie auszieht?
    Denn das Kindergeld empfange ich doch weiterhin.. Ich zahle davon einen Teil ihrer Miete, den Rest lege ich drauf.


    Danke schonmal für eure Hilfe!

  • Liebe Frau Holle,


    ist deine Tochter das einzige Kind? Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag (wuarks, was für ein albern langes Wort!) steht dir nur dann zu, wenn mindestens ein Kind zu deinem Haushalt gehört, das definiert sich wiederum darüber, wo das Kind gemeldet ist. Die Semesterferien nehmen ja nun die Hälfte des Jahres ein, meines Erachtens bietet sich an, ihre neue Wohnung als Nebenwohnsitz zu melden, wenn das geht, beim Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist die Wohnart unerheblich: . Das muss in der Realität ja nicht immer so genau eingehalten werden, nur plausibel sollte es sein.


    Wobei ich mir nicht sicher bin, wie das eigentumsrechtlich mit Haupt- und Nebenwohnsitz ist, ob man das also auch bei Mietwohnungen so deklarieren darf. Ansonsten muss man sich immer selbst gut darum kümmern, wo man bleibt: https://www.brutto-netto-rechn…r/steuerfreibetraege.html


    Und wenn deine Tochter ein bisschen was auf dem Kasten hat, sollte sie sich unbedingt auf Stipendien bewerben.