Alleinerziehend mit Kind(9) halbweise und unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern (17) die bald 18 werden

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    irgendwie komme ich mit den Unterhaltsrechnern im Netz nicht weiter da ich für meine spezielle Situation keine richtige Berechnung durchführen kann.


    Ich habe 2 Söhne(Zwillinge) aus früherer Beziehung für die ich Unterhalt zahle, beide werden im August 18 Jahre alt, wie ändert sich nun mein Selbstbehalt bzw. was muss ich
    dann noch an Unterhalt gegenüber den beiden leisten.


    - Junge 1 ist noch in der Findung und möchte wohl studieren
    - Junge 2 beginnt nach seiner Aussage eine Lehre


    beide leben bei ihrer Mutter die verheiratet ist und außer unseren beiden noch zwei Kinder(9) hat selber voll erwerbstätig ist.


    Mein von mir momentan ausgerechneter Nettolohn der letzten 12 Monate beläuft sich auf 1435 Euro. Mehr arbeiten geht nicht hab ja noch ein Kind daheim.


    Ich selbst bin alleinerziehend da meine Lebenspartnerin vor Jahren verstorben ist und ich seither mit unseren gemeinsamen Tochter (9)
    in einem gemeinsamen Haushalt lebe. Meine Tochter erhält Halbweisenrente von 237€ und wir wohnen zur Miete von 570 €.


    Wird die Halbweisenrente in irgendeiner Art angerechnet auf die Miete oder so, wir wohnen in Sachsen und Wohngeld (Mietstufe 2) bekomme ich
    nicht genehmigt.


    War auch schon auf dem Jugendamt in der Stadt wo ich wohne und wollte mich nur mal berechnen lassen damit ich weiß wo ich stehe aber die sagen
    das das nicht geht weil nur die Kindsmutter der beiden Söhne mich berechnen lassen kann.


    Nicht das mich hier jemand falsch versteht, aber meine Finanzen sind momentan und das seit Jahren ehern sehr eng gestrickt und ich würde gern für die Zukunft planen
    und schon gern wissen wo der Zug hinfährt.


    Mit freundlichen Grüßen


    rrainbow

  • Hallo rrainbow,


    nachdem dein Netto bereinigt ist hast wohl ein für den Unterhalt


    relevantes Netto von ca. 1300 €.


    Dein SB bleibt bei 1080€ ( oder aber ewirdr nicht schlechter für dich).


    Du hast also die Summe 220€ für Unterhaltszahlungen.


    Diese teilst du durch die Anzahl deiner leiblichen Kinder.


    Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde ?


    Die achzehnjährigen müssen sich nun selbst um ihren Unterhalt kümmern, d.h sie müssen


    dir ihre Bedürftigkeit nachweisen. ( Das JA kann dabei helfen).


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi edy,


    Ich habe mit der Kindsmutter meiner 2 Jungs keinen Titel, wir konnten uns bis jetzt in der Vergangenheit immer gütlich einigen
    zu beider Zufriedenheit. Ich möchte das Thema auch ungern bei ihr schon jetzt ansprechen, Kinder leben ja bei ihr, kosten auch sie Geld, keine Frage.
    Aber dann nach 16 Jahren zahlen hoffe ich doch jetzt auf finanzielle Entspannung was das betrifft um mir und vor allem meinem Kind was bei mir wohnt
    dann auch mal das ein oder andere zu gönnen (Urlaub z.B.).

  • Hallo rrainbow,


    Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.


    Hat die Mutter eigenes Einkommen? wie viel ca?


    edy

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  • Hi edi,


    Ich denke mal so 1500 netto sind es schon,mit Sicherheit weiß ich das nicht aber sie arbeitet in einem kommunalen Krankenhaus in Schichten.


    rrainbow