Frau weigert sich, eine Wohnung zu suchen ..

  • Hallo,


    bei mir liegt folgendes Problem vor:


    Ich habe die Wohnung, damals noch alleine lebend, auch alleine angemietet. Bin also auch der einzige Unterzeichner des Mietvertrages. Meine Frau ist erst später mit eingezogen. Jetzt ist sie aufgrund der Trennung und der bevorstehenden Scheidung der Meinung, dass sie in der Wohnung verbleiben würde und ich ausziehen müsse. Sie weigert sich mit ihrer dummdreisten Art beharrlich, sich eine Wohnung zu suchen.


    Ich will in der Wohnung bleiben, da ich vermeiden möchte, das unser Sohn ( 6 ) seinen Lebensmittelpunkt ( sein Kinderzimmer, sein Zuhause ) verliert. Das wäre definitiv der Fall, wenn ich ausziehe, denn meine Frau ist nicht in der Lage, die Wohnung weiter zu unterhalten. Sie müsste eh ausziehen. Des weiteren könnte sie auch keinen Mietvertrag auf ihren Namen abschließen, das sie keine Arbeit und Einträge in der Schufa hat. Es geht ihr auch eigentlich nur darum, Probleme zu machen - nicht um die Wohnung selbst.


    Ich würde ihr ja sogar eine Zeit geben um eine Wohnung zu finden. Es geht mir ja nicht darum, sie von heute auf morgen rauszuwerfen. Wenn sie sich allerdings weiter querstellt, sehe ich mich gezwungen, die Wohnung zu kündigen. Ich möchte es nur wegen meinem kleinen Mann verhindern. ||


    Weiß einer Bescheid bzgl. der rechtlichen Situation ?

  • Hi,


    ja, in Streitfällen kann man beim Amtsgericht die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragen. Das entscheidet dann, ob der Antrag gerechtfertigt ist. Da du für die Scheidung ohnehin einen Anwalt benötigst, wie wäre es damit, schon jetzt einen aufzusuchen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich will in der Wohnung bleiben, da ich vermeiden möchte, das unser Sohn ( 6 ) seinen Lebensmittelpunkt ( sein Kinderzimmer, sein Zuhause ) verliert


    Ist denn schon geklärt dass der Sohn bei dir bleibt?


    edy

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  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank an euch beide für die Antworten.


    @ TK


    einen Termin beim Anwalt habe ich für den kommenden Montag. Da wird natürlich auch unter anderem diese Frage zur Sprache kommen



    @ Edy


    Ich gehe ja mal davon aus, das wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Versagensgründe wären mir keine bekannt, weder bei meiner Frau, noch bei mir. Und das Sorgerecht soll auch unter uns geregelt werden, unabhängig von Anwalt oder Gericht. Mein Sohn könnte tagsüber bei meiner Frau sein und nach der Arbeit hole ich ihn ab und er verbringt den Abend und schläft bei mir, da ich ihn morgens eh mit dem Auto zum Kindergarten ( bzw. später Schule ) bringe ...


    Mir geht es darum, dass mein kleiner Mann in der Zeit, in der er bei mir wäre, einfach so etwas wie seine gewohnte Umgebung hat. Das betrifft sowohl sein Zimmer, als auch das ganze Umfeld incl. Freunden, Spielmöglichkeiten etc. - einfach, um es ihm so einfach wie möglich zu machen. Die ganze Situation wird ihn eh mehr mitnehmen als gut für ihn ist ...


    Ich denke dabei an ihn, nicht an mich. Und ich würde auch die Wohnung verlassen, wenn ich wüsste, dass meine Frau sie weiter behalten könnte. Das ist aber aus wirtschaftlichen Gründen absolut unmöglich, von daher wäre es besser, wenn sie sich etwas Neues sucht. Das will sie aber nicht einsehen ...

  • Marco,


    Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht. Da gibt es nichts zu bekommen. Das Problem ist, dass ein Familiengericht auch die Wohnung der Mutter übertragen kann, zur alleinigen Nutzung. Unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Das hat dann auch der Vermieter zu akzeptieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Marco,


    Als Eltern habt ihr beide das gemeinsame Sorgerecht.


    Es geht also denächst um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Das ist aber aus wirtschaftlichen Gründen absolut unmöglich, von daher wäre es besser, wenn sie sich etwas Neues sucht


    Das ist meist der absolute Streitpunkt. Die Unterhaltszahlungen.


    edy

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  • Hallo,


    mir ist klar, dass ich Unterhalt zahlen muss. Der wird aber nicht so hoch sein, dass es für diese Wohnung und den Lebensunterhalt reicht ....

  • Hallo Marco,


    Hallo,
    mir ist klar, dass ich Unterhalt zahlen muss. Der wird aber nicht so hoch sein, dass es für diese Wohnung und den Lebensunterhalt reicht ....


    Wenn du aber die Wohnung behalten willst und du Kindesunterhalt und für die EX


    Trennungsunterhalt zahlen musst ?


    Dir bleiben evtl. nur 1200€


    Da gibt es schon Streitpunkte.


    edy

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  • Hi,


    wir haben wohl alle gleichzeitig geschrieben. Der Fragesteller hat vergessen, das es Wohngeld gibt, dass es ALG II gibt, um nur mal die wesentlichen Punkte aufzuführen. Und ob er die Wohnung mit 1200 € netto halten kann, keine Ahnung. Deshalb ist ja der Gang zum Anwalt so wichtig. Und mal ein sauberes Rechnen.


    Herzlichst


    TK