Elternunterhalt bei ehemaligen Berufssoldaten

  • Hallo,
    ich bin 60 Jahre alt, verheiratet und seit 2010 in Pension. Weiß einer wie es sich bei Soldaten bzgl. der Verrentung des AVV verhält? Wird es sofort nach der Pensionierung verrentet? Eigentlich ist das Regelrentenalter ja 67. Auf uns wird in Kürze ebenfalls eine Anfrage vom SA landen, da meine demente Mutter seit kurzem in ein Pflegeheim gekommen ist.


    Liebe Grüße und vielen Dank


    Hardyrecht

  • Hallo Hardyrecht,


    willkommen im Forum. :)


    Einen entsprechenden Fall kenne ich nicht.
    Da wird es am Ende wahrscheinlich wieder auf folgendes ankommen


    - War das eine Regelpensionierung?
    - Erhälst du die volle Pension oder gibt es Abschläge?


    Gruß
    awi

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ja, es war eine Regelpensionierung und ja, ich bekomme die volle Pension.
    Abschläge gibt es nur in Form von Versorgungsausgleich.


    LG Hardyrecht

  • Hallo Hardyrecht,


    es könnte sein, dass ein gewiefter SB eine Verrentung schon jetzt versucht.
    Ich würde dann zunächst widersprechen und auf das Regelrentenalter hin weisen.


    Ich gehe davon aus, dass ein Versorgungsausgleich bereits durchgeführt wurde und keine Auswirkungen auf die aktuelle Pension und Vermögen hat.


    Gruß
    awi

  • Hallo awi,


    ja, ein Versorgungsausgleich wurde bereits durchgeführt und wird ab 01.09. diesen Jahres, da wir geschiedenen Soldatenpensionäre an das Pensionierungsalter der Polizei angehängt wurden, wieder von meiner Pension abgezogen. Siehe dazu , um die ganze Thematik besser zu Verstehen. Ist das Ersparte meiner jetzigen Ehefrau, obwohl ich ja schon pensioniert bin, eigentlich trotzdem geschützt?
    Schleichwerbung rausgenommen
    TK
    LG Hardyrecht

  • Hallo awi,


    ich war da ein wenig verunsichert, da ja unter stand, dass das Schonvermoegen von einem verheirateten Rentner und seiner Ehefrau nur jeweils 5.000 € betragen darf.


    LG Hardyrecht

  • dass das Schonvermoegen von einem verheirateten Rentner und seiner Ehefrau nur jeweils 5.000 € betragen darf


    Da interpretierst du sicherlich etwas falsch. Die 5000 EUR Schonvermögen sind totaler Quatsch. Sie beziehen sich m.E. auf das Schonvermögen eines Sozialhilfeempfängers, aber nicht auf das Schonvermögen eines Unterhaltspflichtigen.


    Der Artikel bezieht sich auf ein Urteil des BGH


    >>Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.11.2012 Az.: XII ZR 150/10 Grundsätze aufgestellt, wie sich der Elternunterhalt aus verwertbarem Vermögen berechnet.


    Hier findest du das Urteil: https://openjur.de/u/589248.html


    Lies es mal.

  • Hi,


    Ich hab keine Lust, mich durch mögliche Signaturen durchzuwurschteln. Andere Leser vielleicht auch nicht. Wobei man ja nicht weiss , durch was man sich durchwurschteln muss, wo man etwas findet. Sind ja auch über 1000 eingetragene User. Wo fängt es an, wo hört es auf mit der Zumutbarkeit und überhaupt mit dem Erkennen von Fragestellern, die nur schlicht und ergreifend ein Problem haben?


    Herzlichst


    TK

  • Hi Meg,


    es geht doch ganz einfach um das: hier lesen Laien, die schnell Hilfestellungen wollen. Das ist unglaublich schwer, wenn da ständig mit Abkürzungen um sich geschmissen wird, die keiner kennt. Ganz sicherlich sind die klassischen Abkürzungen für Gesetze (BGB für bürgerliches Gesetzbuch) okay. Ansonsten würde ich vorschlagen, dass man in seiner Frage/Antwort einmal das Wort voll ausschreibt und in Klammern dahinter die ab sofort in diesem Thread genutzte Abkürzug setzt. Beispiel: Jugendamt (JA). Dann weiss jeder, was gemeint ist. Und der Beitrag wird nicht zum raten nach Zahlen bzw. Abkürzungen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich hab keine Lust, mich durch mögliche Signaturen durchzuwurschteln.


    Kann es sein, dass bei Ihnen ein Häkchen fehlt? An folgender Stelle Ihrer persönlichen Einstellungen im Profil.

    Zitat

    Persönliche Signatur anderer Mitglieder anzeigen


    Kann es zudem sein, dass Sie schlechte Laune haben?