Ferienwohnung Schwiegerkind

  • Hallo,


    ich bin neu hier und nach einiger Zeit des stillen Mitlesens habe ich eine Frage da ich vom Elternunterhalt aktuell betroffen bin. Meine Schwiegermutter ist im Pflegeheim. Bedarf und Bedürftigkeit sind gegeben. Fehlbetrag ca. 500 Euro.RWA ist erfolgt und wir haben dem Sozialamt entsprechend Auskunft erteilt. Berechnung steht noch aus aber dass wir unterhaltspflichtig sind ist uns soweit klar. Ich als Schwiegersohn besitze eine Ferienwohnung, die über eine Agentur an wechselnde Gäste vermietet wird. Die Einnahmen aus der Wohnung gehen auf ein separates Konto, welches nur auf meinen Namen läuft. Können diese Einnahmen ähnlich wie bei Aktien / Gewinnausschüttungen thesaurierend angelegt werden? Sämtliche Einnahmen fliesen tatsächlich nicht in das Familieneinkommen ein, sondern verbleiben auf dem separaten Konto. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Urteile? Vielen Dank.
    Grüße
    t.

  • Hallo tilemsine,


    willkommen im Forum. :)


    Die Einnahmen aus der Wohnung gehen auf ein separates Konto, welches nur auf meinen Namen läuft. Können diese Einnahmen ähnlich wie bei Aktien / Gewinnausschüttungen thesaurierend angelegt werden? Sämtliche Einnahmen fliesen tatsächlich nicht in das Familieneinkommen ein, sondern verbleiben auf dem separaten Konto. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Urteile?


    Wenn das schon immer so gehandhabt wurde, dann würde ich das so sehen und notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.


    Gruß
    awi

  • Welches Einkommen hat das Kind?
    Welches Einkommen hat das Schwiegerkind (ohne die Ferienwohnung)


    Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, dass beide gleich viel zum Familienunterhalt beitragen.
    Ist das so?


    Wenn nicht, dann bitte die Familiensituation detaillierter darlegen.

  • Bereinigt, je nach dem, was das Sozialamt anerkennt, liegt das Kind bei knapp 2000 Euro, das Schwiegerkind ohne den Einnahmen aus der Ferienwohnung bei 2700.

  • Bereinigt, je nach dem, was das Sozialamt anerkennt, liegt das Kind bei knapp 2000 Euro, das Schwiegerkind ohne den Einnahmen aus der Ferienwohnung bei 2700.


    Dann bleibe ich bei meiner Aussage.


    Man sollte allerdings davon ausgehen, dass ein SA das nicht so sehen könnte und die Miete aus der Ferienwohnung als Einkommen ansetzt. Dann müsste man sich wehren.


    Was würde das aus machen, wenn die Miete aus der Ferienwohnung (als Beispiel habe ich 500 EUR angenommen) als Einkommen angerechnet würde?


    Beispiel 1:


    Bereinigtes Einkommen UHP: 2000 EUR
    Bereinigtes Einkommen Schwiegerkind: 2700 EUR
    -----------------------------------------------------------
    Leistungsfähigkeit des UHP: 342 EUR

    Beispiel 2:


    Bereinigtes Einkommen UHP: 2000 EUR
    Bereinigtes Einkommen Schwiegerkind: 3200 EUR
    -----------------------------------------------------------
    Leistungsfähigkeit des UHP: 415 EUR


    Wie müsste der UHP vor gehen, wenn sich das SA stur stellt und 415 EUR fordert?


    Auf jeden Fall die selbst errechneten 342 EUR zahlen. Das würde zumindest den Streitwert und damit Gerichts- und Anwaltskosten reduzieren, sollte das SA klagen.

    Schon im außergerichtlichen Schriftverkehr mit dem SA sollte man argumentieren, dass durch Absprache innerhalb der Ehe es schon immer so gehandbabt wurde, dass die Miete 500 EUR aus der FW thesaurirend auf dem Vermögenskonto des Schwiegerkindes verblieb und und nicht dem Familieneinkommen zugeführt wurde. Man sollte – wenn notwendig – auf Art 6 GG hin weisen und dass man gewillt sei, in dieser Frage durch alle Instanzen zu gehen bis zum Bundesverfassungsgericht.

    Art 6 GG schützt die Ehe und die Kinder.
    Der Schutz bzw. Unterhalt der Eltern kommt im Grundgesetz überhaupt nicht vor.

  • moin,
    um das Thema zum Ende zu bringen. Zusammengefasst rechnet das Sozialamt die Einkünfte nach Ihren Maßstäben. Afa-Abschreibungen werden nicht anerkannt. Leider möchte meine Ehefrau (Unterhaltspflichtige) nicht verklagt werden. Ich als Schwiegerkind habe keine Rechte. Ich habe jetzt den mit dem bekannten Rechner den von mir ermittelten monatlichen Betrag überwiesen (ca, 10% unter der Forderung). Fairerweise muss man eingestehen, dass das Sozialamt viel einkommensminderndes anerkannt hat. Wir werden sehen wie das Sozialamt reagiert.
    grüße