Hallo,
ich bin neu hier und nach einiger Zeit des stillen Mitlesens habe ich eine Frage da ich vom Elternunterhalt aktuell betroffen bin. Meine Schwiegermutter ist im Pflegeheim. Bedarf und Bedürftigkeit sind gegeben. Fehlbetrag ca. 500 Euro.RWA ist erfolgt und wir haben dem Sozialamt entsprechend Auskunft erteilt. Berechnung steht noch aus aber dass wir unterhaltspflichtig sind ist uns soweit klar. Ich als Schwiegersohn besitze eine Ferienwohnung, die über eine Agentur an wechselnde Gäste vermietet wird. Die Einnahmen aus der Wohnung gehen auf ein separates Konto, welches nur auf meinen Namen läuft. Können diese Einnahmen ähnlich wie bei Aktien / Gewinnausschüttungen thesaurierend angelegt werden? Sämtliche Einnahmen fliesen tatsächlich nicht in das Familieneinkommen ein, sondern verbleiben auf dem separaten Konto. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Urteile? Vielen Dank.
Grüße
t.