Kindesunterhalt Auskunftspflicht

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn ist im vorigen Monat 18 geworden und lebt mit mir und meinem Lebenspartner in unserem Haushalt.
    Mein Exmann von dem ich seit 8 Jahren getrennt bin hatte bis zur Volljährigkeit regelmäßig den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn überwiesen......bis zum 18. Geburtstag!
    Mein Sohn hat von ihm eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Barunterhaltes angefordert.
    Jetzt kommts....
    <X Er möchte meine Verdienstbescheininigungen auch zu Gesicht bekommen.....darf er das?
    Ich weiß, dass ich auch barunterhaltspflichtig bin, aber mein Sohnemann lebt ja auch bei mir....und kostet Geld
    , was ich ja gegenrechnen kann. Also nochmal zu meiner Frage: Muss ich meinen Exmann auch Auskunft erteilen? Er sagt, dass sich der Unterhalt aus unseren beiden Einkommen berechnet.



    Bitte um Antwort, liebe Forenmitglieder <3

  • Hi,


    die Höhe des Anspruchs des Kindes kann man nur errechnen, wenn man den Verdienst beider Elternteile hat, dannn den Anspruch des Kindes ausrechnet und diesen dann quotelt. Wobei ab 18 das Kindergeld voll zur Anrechnung kommt. Erst wenn dein Anteil feststeht kannst du mit dem Kind darüber verhandeln, ob das Kind ausgezahlt wird und dann Kostgeld an dich zahlt, oder ob dein Anteil mit Naturalien verrechnet wird. Das ist aber der 2. Schritt, den man nicht vor dem ersten durchziehen kann.


    Wenn der Sohn eigene Einnahmen hat, etwa aus der Lehre, ist dieser Betrag auch zu berücksichtigen, wenn der Sohn gar nichts tut (arbeitssuchend), muss niemand den Sohn unterhalten. Dann muss er für sich selbst sorgen.


    Herzlichst


    TK


  • Mein Exmann von dem ich seit 8 Jahren getrennt bin hatte bis zur Volljährigkeit regelmäßig den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn überwiesen......bis zum 18. Geburtstag!
    Mein Sohn hat von ihm eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Barunterhaltes angefordert.
    Jetzt kommts....
    <X Er möchte meine Verdienstbescheininigungen auch zu Gesicht bekommen.....darf er das?


    Genau für solche Anfragen existieren schon nette Antworten, z.B.:


    Zitat

    aus Zeiten der Minderjährigkeit des Kindes sind ja, bis dahin allein barunterhaltspflichtige Elternteile, darin geübt, Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Da ist das ja schon fast wie ein Reflex, wenn zu Zeiten der Volljährigkeit des Kindes ebenfalls Auskunft verlangt wird.


    Für ein bisheriges Betreuungselternteil ist das natürlich völlig neu. Da ist man zunächst mal paralysiert, wenn so eine Auskunftsbegehren kommt. Da muss man dem bisherigen Betreuungselternteil schon etwas "Eingewöhnungszeit" geben. Oftmals ist das bisherige Betreuungselternteil ja auch gar nicht mit dem rechtlichen Hintergrund vertraut.