Kind 18, Neuberechnung vom JA

  • Hallo allerseits,


    ich Ledig, Lohnsteuerklasse 1, habe letztes Jahr im Juli die Firma gewechselt und bin dafür auch umgezogen.
    Im September wurde ich zur Auskunft aufgefordert welche ich auch gab, da höheres Einkommen. Letzte Auskunft war keine 2 Jahre her.


    Bei der Berechnung wurde dann gleich nur das höhere Gehalt zu Grunde gelegt, den für den Umzug benötigten Kredit will das JA nicht anerkennen.
    Ohne Umzug kein höheres Gehalt...
    Durch die Lohnsteuerklasse 1 bin ich nicht verpflichtet und kann auch nicht verpflichtet werden eine Einkommenssteuerklärung abzugeben.
    Bei den 5 km zur Arbeit als Angestellter lohnt sich das auch nicht.


    Folgendes Problem habe ich mit der Berechnung des JA.
    Die Mutter arbeitet verkürzt und ist verheiratet.
    Auf welcher Grundlage ihr Einkommen errechnet wurde ist mir nicht ersichtlich und das JA sieht seiner Tätigkeit mit der Berechnung als erledigt.
    Keine Informationen wie der Wohnwertevorteil der Mutter (Eigenheim ohne Kredit bezahlt) ermittelt wurde.
    Keine Hochrechnung des Einkommens, durch verkürzte Arbeitszeit.
    Aus den Einkommensnachweisen soll die Lohnsteuerklasse nicht ersichtlich sein.
    Es findet aber auch keine Anrechnung einer Einkommensrückerstattung statt, da ich ja auch keinen Einkommensteuerbescheid vorlege.


    Hat jemand mit so was schon einmal Bekanntschaft gemacht und kann mir Tipps geben?



    Grüße vom Betrogenen

  • Hallo,


    was macht den das 18 Jährige Kind zur Zeit? Schule/Ausbildung?


    wohnt es bei der Mutter/eigene Wohnung`?


    edy

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  • Hallo,


    das Kind studiert jetzt in Selbstbewohnter Mietwohnung. An für sich wohne ich dort auch noch, aber das weiß das Amt nicht und wird daher nicht berücksichtigt.
    Grundlage für die Berechnung sind 735,00 € bei eigenem Hausstand, den Wert kann ich schon gar nicht nachvollziehen, weil ich ihn in der Düsseldorfer Tabelle nicht finde.



    Grüße

  • Hallo Betrogener,


    735€ bei eigener Wohnung stimmt.


    Bekommt das Kind BAFöG? ist es BAFöG-berechtigt ?


    hat die Mutter Einkommen?




    edy

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  • Hallo Betrogener.


    es ist schon ein Unterschied ob das Kind bei einem Elternteil wohnt oder in eigener Wohnung.


    edy

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  • Hallo Edy,


    ja und ich weiß auch wenn das JA wüßte das wir offiziell uns eine Wohnung teilen, weil ich dort ebenfalls noch Hauptmieter bin...
    Könnte es mehr werden.
    Aber das beantwortet alles nicht meine eigentlichen Fragen.



    Gute Nacht.

  • Hallo Betrogener,


    ich hoffe du betrügst dich hier nicht selbst.


    Hat der Unterhaltsberechtigte keine eigene Wohnung, dann wird anders gerechnet.


    edy

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