Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich wurde 2009 nach den geänderten Unterhaltsgesetzen von 2008 geschieden. Mir war nicht bekannt, dass die Gesetze erneut 2013 geändert wurden.
Ich habe seinerzeit Trennungsunterhalt und noch eine kleine Weile bis zur Scheidung 09/2009 Aufstockungsunterhalt bekommen. Ich war insgesamt 19 Jahre verheiratet und habe davon 18 Jahre ohne Berufstätigkeit Kinder erzogen, führte also eine sogenannte "Hausfrauenehe", während der ich umgezogen und deshalb meine Stellung im öffentlichen Dienst wegen der Stelle meines Exmannes aufgegeben habe.
Jetzt meine Frage: Ich habe auf Grund der Bestimmung der damaligen Gesetze (2008) eine Teilzeitstelle angenommen, bei der ich vollkommen krank wurde (da nicht mein erlernter Beruf), habe danach über die DRV eine lange misslungene Integration in den Arbeitsmarkt versucht und bin nun erwerbsgemindert befristet in Rente.
Alles hat mit der Scheidung zu tun.
Ist es möglich, nach der Zeit, noch einmal Unterhalt einzufordern, die Krankheit, wegen der ich nicht mehr arbeiten kann, bestand im Anfang bereits zum Ende der Ehe. Ich habe dann 3 minderjährige Kinder allein erzogen mit Teilzeitbeschäftigung und habe das nicht geschafft. Meine Kraft war inregendwann am Ende....
Vielleicht kennt hier jemand diese Situation und kann mir einen Rat geben. Vielen Dank im voraus.