Unterhalt nach Unterbrechung

  • Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe folgende Frage:


    Ich wurde 2009 nach den geänderten Unterhaltsgesetzen von 2008 geschieden. Mir war nicht bekannt, dass die Gesetze erneut 2013 geändert wurden.
    Ich habe seinerzeit Trennungsunterhalt und noch eine kleine Weile bis zur Scheidung 09/2009 Aufstockungsunterhalt bekommen. Ich war insgesamt 19 Jahre verheiratet und habe davon 18 Jahre ohne Berufstätigkeit Kinder erzogen, führte also eine sogenannte "Hausfrauenehe", während der ich umgezogen und deshalb meine Stellung im öffentlichen Dienst wegen der Stelle meines Exmannes aufgegeben habe.
    Jetzt meine Frage: Ich habe auf Grund der Bestimmung der damaligen Gesetze (2008) eine Teilzeitstelle angenommen, bei der ich vollkommen krank wurde (da nicht mein erlernter Beruf), habe danach über die DRV eine lange misslungene Integration in den Arbeitsmarkt versucht und bin nun erwerbsgemindert befristet in Rente.
    Alles hat mit der Scheidung zu tun.
    Ist es möglich, nach der Zeit, noch einmal Unterhalt einzufordern, die Krankheit, wegen der ich nicht mehr arbeiten kann, bestand im Anfang bereits zum Ende der Ehe. Ich habe dann 3 minderjährige Kinder allein erzogen mit Teilzeitbeschäftigung und habe das nicht geschafft. Meine Kraft war inregendwann am Ende....
    Vielleicht kennt hier jemand diese Situation und kann mir einen Rat geben. Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Mini,


    herzlich willkommen bei uns.


    In so Fällen fällt es mir immer sehr schwer eine Antwort zu geben, einfach weil ich weiss, dass die Antwort nicht unbedingt gefallen wird. Der Grundsatz ist, dass jeder nach der Scheidung für sich selbst sorgen muss, es gibt eventuell Ausnahmen, bei Ehe mit langer Dauer oder eben Krankheit. Allerdings auch da sehr eingeschränkt, das Prinzip "einmal Arztfrau, immer Arztfrau," das gilt schon lange nicht mehr. Ein weiteres Element ist dann noch die Unterbrechung der Unterhaltskette. Wenn die einmal unterbrochen ist, ist man in der Regel an der Ende der Fahnenstange angekommen. Und das ist bei dir der Fall.


    Ich schätze die Chance als eher gen Null tendierend ein. Schicksalsschläge haben häufig einen Einfluss auf die zukünftige Lebensgestaltung, ohne dass irgend jemand hieraus Ansprüche herleiten kann. Wenn du ganz sicher sein willst, dann nimm etwa 200 € in die Hand, geh zu einem Anwalt, der familienrechtlich versiert ist und nimm eine Beratung in Anspruch.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    Nachehelicher Unterhalt ist dazu gedacht ehebedingte Nachteile auszugleichen.
    Im Falle einer Krankheit kommt UH nur dann in Frage, wenn die Krankheit ihre direkte Ursache in der Ehe hat.


    Beispiel: Durch Komplikationen während Schwangerschaft/Geburt ist ein dauerhafter Schaden verblieben welcher nun zu einer Erwerbseinschränkung führt.


    Alleine die Tatsache das eine körperliche Einschränkung während der Ehe entstanden ist reicht NICHT aus, also fällt z.B. eine Gehbehinderung nach einem Skiunfall während der Ehe als Grund aus. Eine psychiche Erkrankung welche vermeindlich durch die Trennung verursacht wurde ebenso wenig - das ist konkret höchstrichterlich ausgeurteilt.


    Die ganze angeführte Begründungskette ist in meinen Augen auch völlig unplausibel. Mir wäre keine Studie bekannt welche zu dem Schluss gekommen ist das Menschen, welche in einem anderen als ihrem erlernten Beruf arbeiten, grundsätzlich einem erheblich gesteigertes Erwerbsunfähigkeitsrisiko unterliegen.


    "Alles hat mit der Scheidung zu tun." ist zunächst auch mal eine völlig unsubstantiierte Behauptung.


    Die Gesetzteslage ist nach 2009 im übrigens eher noch verschärft worden was die Eigenverantwortung der geschiedenen angeht. Wenn bereits 2009 kein UH ausgeurteilt wurde, dann jetzt erst recht nicht. Die lange Unterbrechung der UH-Kette kommt da nochmal oben drauf.


    Entsprechend stimme ich timekeeper zu: Ich sehe da keine Chancen auf Unterhalt.

  • Hi gobberblast,


    im Prinzip sind wir uns ja völlig einig. Trotzdem eine kleine Korrektur. Es gibt Fälle, in denen es wegen einer Behinderung bzw. Erwerbsunfähigkeit auch dann nachehelichen Unterhalt gibt, wenn die Krankheit schon bei Eheschließung da war. Aber den Fall sehe ich hier nicht mal ansatzweise. Und, irgenwie ist ja im Leben alles, wirklich alles, was man erlebt, kausal für irgendwelche Folgen. Sei es positiv oder negativ. Nur, man muss auch irgendwie verstehen, dass man für die selbst gewählte Lebensform auch selbst verantwortlich ist. Und diese Erkenntnis vermisse ich zunehmend.


    Herzlichst


    TK