Scheidungsfolgevereinbarung und Fall in Not

  • Hallo zusammen,


    meine Ehefrau und ich waren letzte Woche bei RA um das Trennungsjahr anzustoßen.

    Kurz zu uns:


    Ich 35M
    Berufstätig - sehr gute Ausbildung + sehr gut bezahlter Job 3250 € Netto im Monat


    Sie 29W
    Kein Beruf, keine Ausbildung, keine relevante Berufserfahrung in D, Sie ist rumänische Staatsbürgerin. nicht wirklich zur Arbeit zu motivieren.


    Keine Kinder


    Verheiratet seit April 2016



    Wir wollen eine einvernehmliche Scheidung, daher nur ein RA. Da ich keine Lust auf einen Unterhaltstitel nach dem Trennungsjahr habe und Sie auch keinen weiteren Rechtsstreite haben will, haben wir uns auf folgendes im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung geeinigt (noch nicht unterschrieben)


    - 50.000 Netto in Bar an Sie
    - Sie bekommt den gesamten Hausrat - alle neue Möbel.


    So jetzt aber, hat ein bekannter zu mir gesagt - Vorsicht - Es gibt den Sachverhalt der Not, d.H. sollte meine EX das Geld verschleudern, was ja möglich wäre und Sie immer noch nicht auf eigenen Beinen stehen würde und Sie sich in Ihrer NOT ans Sozialamt wenden würde, könnte das Sozialamt mir die Kosten für den Unterhalt noch später ankreiden? Der Vertag wurde ja zwischen den Ehepartnern gemacht und nicht mit dem Sozialamt.


    Ich habe meinem Anwalt einen Termin für morgen eingestellt, bin aber jetzt schon hibbelig, da ich dachte wenn ich diese Einmalabfindung zahle, aus der Sache mit dem Unterhalt raus bin........


    Hat da jemand Erfahrung?