Hallo zusammen,
ich möchte euch heute unsere Situation vorstellen und um eure Meinung bitten.
Meine Frau, 62 Jahre alt, Nur-Hausfrau ohne Einkommen erhielt vor ca. 4 Monaten die Aufforderung Auskunft über ihr/ unser Einkommen und Vermögen zu geben, da ihre Mutter mit Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim gekommen war und ein Sozialhilfeantrag gestellt worden war.
Meine Frau hat schon lange wegen bestimmter Familienvorkommnisse kaum noch Kontakt zu ihrer Mutter, so dass sie ziemlich überrascht und verärgert war, dass ihr Bruder das ohne ihr Wissen veranlasst hatte.
Überrascht war meine Frau vor allem, dass kein Geld mehr da sein sollte, da sie wusste, dass ihre Mutter eine kleine Erbschaft von Ihrem kinderlosen Onkel gemacht hatte. Sie hat den Verdacht, dass ihre Mutter ihrem Bruder (immer der Liebling der Mutter, aber jetzt arbeitslos, Hartz 4) das Geld aus der Erbschaft nach und nach geschenkt haben könnte. Beweisen kann sie es nicht.
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt brachte nicht viel. Erfahren hatten wir lediglich, dass auch ich verpflichtet war, mein Einkommen und mein Vermögen anzugeben.
Wir gaben dann fristgerecht Auskunft.
Dann kam der Bescheid:
Zitat„Aus Einkommen sind Sie nicht leistungsfähig. Aus Vermögen sind Sie bis zu zu 40000 EUR leistungsfähig. bitte zahlen Sie einmalig xxx EUR und ab 1.4.2018 yyy EUR auf unser Konto ein."
Anbei lag eine Aufstellung, wie das Vermögen meiner Frau berechnet worden war. Man hatte einfach die Hälfte des Guthabens auf den gemeinsamen Konten ihr zugeordnet, obwohl meine Frau bei Auskunftserteilung deutlich angegeben hatte, dass nur ca. 15.000 EUR auf den gemeinsamen Konten ihr zuzurechnen waren und sie keinen Zugriff auf diese Konten hätte, da sie von mir verwaltet wurden.
Diese 15.000 EUR waren der Rest aus einer Erbschaft des gleichen Erblassers wie bei ihrer Mutter.
Folgender Text wurde an die Formulare angehängt:
ZitatNach einem überstandenen Herzinfarkt hat mein Mann die Konten, die vorher nur auf seinen Namen liefen, auch auf meinen Namen umgestellt, damit ich im Falle eines Falles Zugriff auf Geldmittel hatte, z.B. um Krankenhauskosten, Beerdigungskosten, und laufende Verpflichtungen bezahlen zu können. Ich habe zur Zeit nur Zugriff auf Konto Nr zzz bei der Bank xxx, und zwar nur im Rahmen der Haushaltsführung in Höhe des Haushaltsgeldes. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, Mein Vermögen beträgt lediglich 15.000 EUR.
Dann wurden folgende Zusätze gegeben.
ZitatEs spielt keine Rolle, wer das Geld auf den Konten eingezahlt hat. Da diese Konten auch auf ihren Namen lauten, ist die Hälfte des Guthaben Ihnen zuzuordnen.
und
ZitatSie sind Miteigentümer eines werthaltigen Einfamilienhauses. Damit ist Ihre Altersvorsorge gesichert. Wir gewähren Ihnen darüber hinaus noch einen Notgroschen in Höhe von 10.000 EUR.
Meine Frau hat Einspruch eingelegt und die Forderung zurück gewiesen, mit dem Hinweis, dass ich nicht einverstanden wäre und sie keinen Zugriff auf die Konten hätte.
Nun kam die Drohung, dass man an der Forderung fest halte und bei Zahlungsverzug den Klageweg beschreiten würde. Dann würde man sogar über die bisherige Forderung hinaus gehen und außerdem noch ihren Taschengeldanspruch geltend machen, den sie gegen mich hätte.
Was meint ihr dazu?
Herzlichst
Vegetarier