Hallo zusammen,
ich habe derzeit zwei Fragen die mich schon etwas länger beschäftigen!
Mein Sohn ist 24 j er Studiert und hat eine Eigene Wohnung, Meine Tochter ist 18 und lebt zuhause, macht ein schulische Ausbildung.
Den Unterhalt für beide kinder bestreite ich alleine. Es wurde aber nie gerichtlich festgesetzt.
Meine EX gibt bei der Berechnung eines Barfögantrage für meine Sohn an das sie gerade mal 400 € verdient.
1. Frage: Muss Sie nicht auch den erhaltene Unterhalt für unsere Tochter als Einküfte angeben? oder Sonstige einküfte die sie Fiktiv erhält?
(Sie ist schon seit einigen Jahren wieder Verheiratet)
2. Frage: Können Zahlungen aus einer Pensionskasse, die mein Sohn erhalten hat(ohne mich darüber zu informieren)sich auf die Höhe der Unterhaltsleistung auswirken?
Da ich neu hier bin hoffe ich mal das ich nicht zu viel falsch gemacht haben. Vielleicht kann mir jemand etwas zu dem Sachverhalt sagen!