Hallo zusammen
kann ich auch ohne Ra wegen Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmumngsrecht beim FG Klage einreichen ?
mfg Andreas
Hallo zusammen
kann ich auch ohne Ra wegen Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmumngsrecht beim FG Klage einreichen ?
mfg Andreas
Hi,
die Antwort ergibt sich aus dem FamFG, §§ 10, 114 I. Wenn es sich um eine selbständige Kindschaftssache handelt, kann man auch ohne Anwalt Anträge stellen. Wenn nicht, dann besteht Anwaltszwang.
Herzlichst
TK