Kindesunterhalt Berufsunfähigkeitsrente

  • Hallo,
    Mein Ex-Mann bezieht Lohn und zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente. Normalerweise müßte er lt. Düsseldorfer Tabelle Unterhalt nach Klasse drei zahlen. Das Jugendamt meint aber, er braucht nur den Mindestunterhalt zahlen, alles darüber wäre Überobligatorisch anzusehen. Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall und bräuchte Info ob das tatsächlich so ist.

  • Hallo Ameise,


    wie hoch ist denn sein gesamt Netto-Einkommen?


    edy

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  • Hallo Ameise,


    auf welcher Seite steht denn das JA?


    Ist dein EX noch berufstätig?


    edy

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  • Hi,
    das Jugendamt hegt größte Sympathie für meinen Ex.... Er war Heizungsbauer und jetzt ist er bei der städtischen Müllabfuhr tätig. Seinem ehemaligen Beruf geht er weiterhin schwarz nach, aber da sagt das JA auch, das soll ich beweisen und zur Anzeige bringen. Dann würde ich mir aber ein Eigentor schießen.....

  • Hi Ameise,


    welches Einkommen soll denn überobligatorich sein?


    und, Schwarzarbeit musst du selbst zur Anzeige bringen.Welches Eigentor wäre das?


    edy

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  • Die BU wird zur Zeit nur bis zum Mindestunterhalt angerechnet. Alles darüber wäre Überobligatorisch.


    Wenn ich das zur Anzeige bringe, und die Versicherung das mitbekommen würde, würden die sicher die BU streichen, da er ja weiterhin seiner Arbeit nachgeht, für die er ja unfähig geschrieben ist.

  • Hallo,
    Was ist mit EM Rente und Status gemeint?


    Die BU Rente in Höhe von 1000 Euro kommt von einer privaten Versicherung. Der Rest ist sein bereinigtes Nettoeinkommen. Zusammen 2263,29.
    Vg Ameise