Muss Erspartes aufgebraucht werden?

  • Hallo Grobi,


    du machst dir unnötige Sorgen. Von dir kann kein EU gefordert werden,

    Füll das Formular einfach so aus, wie du es oben gemacht hast.

    Füge Bemerkungen hinzu oder hänge sie an, wenn du etwas genauer beschreiben willst und das Formular keinen Platz dafür lässt.



    Mit Altersvorsorge meine ich die Sparrate, die du monatlich sparst.

    Die wird nur als das Einkommen bereinigend anerkannt, wenn sie tatsächlich statt findet, allerdings wird beim UHP nur 5% des Brutto anerkannt, beim Ehegatten deutlich mehr, deshalb würde ich das aufsplitten in Altersvorsorge für UHP und Altersvorsorge für Ehegatten.

    Du kannst selbstverständlich mehr sparen, nur bereinigt das nicht dein Einkommen, ist aber hier egal, da aus Einkommen kein EU möglich ist.


    Du wirst also wahrscheinlich den Nachweis bringen müssen, dass das Geld tatsächlich für die Altersvorsorge angelegt wird z.B. in Form von Bankauszügen oder ähnlich.


    Das ist nicht zu verwechseln mit dem AVV (Altersvorsorgevermögen).


    Die getätigte Altersvorsorge vermindert Euer Einkommen und erhöht gleichzeitig euer Vermögen.


    Kfz und Fahrtstrecken angeben. Das vermindert das Einkommen.


    Du kannst alle Ausgaben angeben, auch wenn sie zum Teil im Selbstbehalt enthalten sind und nicht extra berücksichtigt werden.


    Gruß

    awi

  • Ok ich werde es dann jetzt erstmal so Ausfüllen.


    Nettoeinkommen aus Arbeit

    Unterhaltspflichtiger .........................Ehegatte

    1705 Euro .......................................... 685 Euro

    Kindergeld

    Unterhaltspflichtiger......................... Ehegatte

    0 Euro.................................................. 194 Euro

    Aufwendungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind.

    Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit dem eigenen PKW – einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle

    Unterhaltspflichtiger ....................... Ehegatte

    62 km .................................................6 km

    Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen.

    Kfz- Versicherung

    Unterhaltspflichtiger........................ Ehegatte

    33,94 Euro / Monat .......................... 52,34 Euro / Monat

    Vermögen

    Bargeld

    Unterhaltspflichtiger ........................Ehegatte

    30 Euro.............................................. 45 Euro

    Bankguthaben

    Unterhaltspflichtiger ....................... Ehegatte

    1900 Euro.......................................... 500 Euro

    Sparbücher

    Unterhaltspflichtiger....................... Ehegatte

    21100 Euro .......................................17000 Euro

    Bausparvertrag

    Unterhaltspflichtiger ......................Ehegatte

    0 Euro .............................................. 7100 Euro

    Unterkunftskosten

    Miete einschließlich Heizkosten

    477 Euro



    Die Gründe für Ablehnung von Unterhaltskosten werde ich dann erstmal leer Lassen.

    Oder ggf doch das Auto mit den vielen km angeben?


    Altersvorsorgevermögen gibt es im Prinzip nicht, sind froh gewesen das wir Sparsam sind und von unseren Gehältern soweit alles immer Bar bezahlt werden konnte.


    Der Unterhaltspflichtige Spart 50 € im Monat auf das Sparbuch.


    Tausend dank schonmal für die vielen Antworten.

  • Die Gründe für Ablehnung von Unterhaltskosten werde ich dann erstmal leer Lassen.

    Wenn das eine Spalte im Formular ist, dann ist wahrscheinlich etwas anderes gemeint. Ich vermute, dass man da Verwirkungsgründe nach § 1611 BGB eintragen soll, z.B. Missbrauch, Misshandlung, usw.

  • Altersvorsorgevermögen gibt es im Prinzip nicht

    Was erzählst du da?

    Schreib das so nicht in das Formular.


    Das Altersvorsorgevermögen eines der Vermögensarten, das vor dem Zugriff des SHT sicher ist.

    Du musst das nicht extra erwähnen.


    M.E. muss euer ganzes vorhandenes Sparvermögen u.a. als AVV gewertet werden.

  • Der Unterhaltspflichtige Spart 50 € im Monat auf das Sparbuch.

    Gib das an als Altersvorsorge.



    Zitat

    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen.

  • Ich werde es mal so ausfüllen wie oben angegeben und hoffe das es passt.

    Ich werde mich melden wenn ich Rückmeldung vom Amt erhalte.


    Also muss ich nicht erwähnen das das Sparbuch Altersvorsorgevermögen ist?

    Das sollte der SHT automatisch anehmen?



    Ich werde mich melden wenn ich Rückmeldung vom Amt erhalte.


    Danke nochmals.

    2 Mal editiert, zuletzt von Grobi () aus folgendem Grund: Noch eine Nachfrage.

  • Also muss ich nicht erwähnen das das Sparbuch Altersvorsorgevermögen ist?

    Du kannst bei der Angabe zum Vermögen folgende Bemerkung hinzu fügen:


    "Unser Sparguthaben wurde angespart als Altersvorsorge, den Ersatz meines 20-Jahre alten Pkws und für Unvorhergesehenes."



    Du musst dir mal die Logik des Elternunterhalts klar machen:


    Bei der Berechnung des Elternunterhalts prüft man zunächst das Einkommen des UHP und seines Ehepartners


    Nettoeinkommen

    + vereinnahmte Zinsen

    + Nebeneinkünfte

    + Steuererstattung

    + andere Einkünfte


    ./. berufsbedingte Ausgaben

    ./. Kreditverpflichtungen

    ./. Unterhalt für Kinder

    ./. Altersvorsorge (z.B. mäßige Einzahlungen auf ein Sparkonto

    ./. Krankensatzversicherung

    ./. Berufsunfähigkeitsversicherung

    ./. Unfallversicherung

    ./. Lebensversicherung

    ./. andere anzuerkennende Ausgaben

    ------------------------------------------

    ergeben das bereinigte Einkommen. Wenn das bei Verheirateten über 3240 EUR liegt kann EU gefordert werden.


    Das ist bei Euch aber nicht der Fall, deshalb ist kein Unterhalt aus Einkommen möglich.


    Als nächstes prüft man, ob Unterhalt aus dem Vermögen des UHP möglich ist. Das Vermögen des Ehepartners ist sicher, egal wie hoch es ist.


    Auch aus deinem Vermögen kann m.E. kein Unterhalt gefordert werden.

    Dazu habe ich schon oben Stellung bezogen.

    Am besten du liest noch mal alle Beiträge in diesem Thread in Ruhe durch.

    Vieles wiederholt sich nämlich ständig.

  • Hallo awi,


    du hast den ganzen Stress glücklicherweise hinter dir und kannst uns daher sehr viel hilfreiche Tips geben.

    Bei mir ist es schon soweit gekommen, dass ich mit Hilfe deiner Argumente die Schreiben ans Amt verfasse und meine Anwältin

    sich über die "super Vorarbeit" bedankt, bevor Sie mit marginalen Änderungen das Dokument mit ihrem Briefkopf zurück ans Amt schickt.

    Wir, die hier Fragenden, steckenn da mittendrin und sind einfach verunsichert, wollen möglichst nichts falsch machen.


    Grobi : Ich habe den Leitfaden von awi genutzt und den Vordruck in die Tonne geworfen.

    Du kannst auch alles Handschriftlich verfassen, dann mach ein Foto für dich als Kopie und das muss dem Amt auch reichen.

    So kannst du deine persönliche Situation viel besser darstellen.


    LG frase

  • Ich habe die Bögen nun wie oben angegeben abgeschickt und den satz von awi noch hinzugefügt.


    Zitat


    Unser Sparguthaben wurde angespart als Altersvorsorge, den Ersatz meines 20-Jahre alten Pkws und für Unvorhergesehenes


    Nun wollen wir mal warten was kommt.

  • So heute war der Überprüfungsbescheid im Briefkasten.


    Ich muss kein Elternunterhalt zahlen bis auf weiteres.


    Eine erneute Prüfung wird zu gegebener Zeit erneut durchgeführt.


    Jetzt ist mir erstmal ein riesen Stein vom Herz abgefallen.


    Ich hoffe die nächste überprüfung wird nicht allzu zügig erfolgen.


    Danke nochmal für die hilfreichen Tipps.


    Mit freundlichen Grüßen


    Grobi