Kindesunterhalt Ehe/Elternzeit/Hauskauf

  • Hallo Zusammen, ich bin neu hier.
    Ich habe mich zwar schon etwas durchgewurschdelt, habe aber nicht so recht gefunden was ich suche. daher sorry - falls es dieses Thema schon irgendwo gibt. ich freue mich dennoch auf gute Ratschläge und Antworten :)


    Folgendes Szenario:
    Mein Freund hat eine Tochter (10) mit seiner Exfreundin (nicht verheiratet) und zahlt regulär nach Tabelle monatlich den Unterhalt.
    Nun haben wir vor selbst nächstes Jahr zu heiraten und planen natürlich auch gleich Nachwuchs. Hierzu haben wir uns dafür entschieden, Elterngeld plus zu beantragen, sodass mein Freund auch zuHause beim Kind bleiben kann.
    Mich würde nun folgendes Interessieren.


    1) wie verhält es sich mit dem Unterhalt wenn wir heiraten? -Lohnsteuerklassen? Mein Mann verdient netto ca 700€ mehr als ich.
    natürlich soll das Kind bekommen was ihm zusteht, die Frage ist aber, wie sich der Unterhalt ändert je nach verschiedenen Klassen.


    2) wie verhält sich das ganze in der Elternzeit? Ich habe natürlich Angst davor, dass durch die Änderung der Lonsteuerklassen mein Mann zwar effektiv mehr verdient, dann aber mehr Unterhalt zahlen muss und ich mit Elterngeld und Kind daheim sitze und wir nachher nicht genug haben.


    3) wollen wir uns dieses Jahr noch eine Immobilie kaufen. Wie werden denn diese "Schulden" auf den Unterhalt berechnet? ich habe mal gehört, dass bei Eigenheim die monatliche Finanzierungsrate zumindest teilweise auch auf das Nettogehalt des Zahlenden angerechnet wird, sodass er weniger netto hat uns sich der Satz somit mindert.


    Vielen Dank für Eure Antworten. ^^


    WonderWaffel

  • Hallo!


    1. Ein UH-Pflichtiger hat alle möglichen Steuervorteile auszunutzen. Der KU wird dann nach StKl. 3 berechnet.
    2. Elternzeit ist reines Privatvergnügen des UH-Pflichtigen und hat keinen Einfluss auf den KU. Entweder kann man sich diese leisten, oder eben nicht.
    3. Die Kosten für die Immobilie sind nur in dem Umfang relevant in welchem diese als Altersvorsorge dient, also bis max. 4% des Bruttoeinkommens. Alles darüber hinaus hat keine reduzierende Auswirkung auf den KU. Ganz im Gegenteil kann man allerdings auf die Idee kommen einen Wohnvorteil anzurechnen sofern die Kosten der Immobilie niedriger sind als die ortsübliche Miete sein würde.