Ungleiche Einkommen

  • Guten Tag, im Rahmen dieses Forums wollte ich eine Frage stellen, ob hier schon jemand Erfahrungen damit hat:



    Annahme:


    Frau ist Barunterhaltspflichtig für zwei Kinder (minderjährig) verfügt über ein Einkommen von netto EUR 2.500,00. Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle EUR 800,00.


    Die Kinder leben beim Vater dieser hat ein Einkommen von EUR 7.000,00.


    Aufgrund der ungleichen Einkommen müsste an sich der Unterhalt der Mutter einfallen und der Vater müsste alleine für den Unterhalt aufkommen.


    Oder ist die Rechtslage hier anders?


    ?Für eine Antwort bin ich dankbar!

  • Hallo,


    zunächst müsste man wissen wie hoch die beiden Netto nach Bereinigung sind.


    Ja, bei einem 3 -fach hohen EK kann der Vater auch noch zu Barunterhalt verpflichtet werden.


    edy

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  • Danke für die schnelle Antwort.


    ?Gehen wir mal einfach davon aus, dass es sich um bereinigte einkommen handelt. Also EUR 2.500,00 zu EUR 7.000,00 netto bereinigt.


    ?GGf. Abwandlung EUR 2.500,00 zu EUR 8.000,00 (netto bereinigt)


    Danke auch an die anderen!

  • Hallo Frank,


    google mal nach


    Höheres Einkommen des betreuenden Elternteils


    edy

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  • Hallo Edy,


    ?vielen lieben Dank, ja vom Grundsatz her bestätigt es das Ganze.


    Vielleicht hat noch jemand eine persönliche Erfahrung in einem Ähnlichem Fall!


    Danke !!