Kindesunterhalt Unrecht

  • Hallo,


    kurz zu meiner Situation:


    Ich bin m30 und lebe allein mit meiner Tochter. Ich habe mit ihrer Mutter ein gemeinsames Sorgerecht. Unsere Tochter (7) ist an den Wocheenden (Fr Nachmittag bis Mo Früh) bei ihr und unter der Woche bei mir.
    Ich arbeite und verdiene 1200€ Netto / Monat. Davon kann ich mir natürlich, wie man sich vorstellen kann, kaum etwas leisten. Nun kam eine Unterhaltsprüfung, da die Mutter vom Jobcenter lebt.
    Diese ergab, dass ich im Januar (warum nun genau dieser Monat ist mir schleierhaft, denn ich habe dort genau gleich verdient) 240€ Unterhalt nachzahlen muss.
    Das ärgert mich enorm und erscheint mir wie ein großes Unrecht.
    Allein aus der Verteilung und meinen großen Mühen heraus dürfte an mich m.M.n. gar kein Unterhaltsanspruch bestehen. Eher würde sie mir Unterhalt schulden, als umgekehrt. Daraus mache ich jedoch kein Thema, denn es geht ja ums Kindeswohl und nicht um ein paar Euro mehr oder weniger.
    Nun finde ich es daher schon merkwürdig, dass ich überhaupt geprüft werde - aber nun gut. Dass nun jedoch herauskommt, dass ich auch noch etwas nachzahlen muss, ist für mich rational nicht nachvollziehbar.
    Hat jemand dafür eine Erklärung oder ähnliches erlebt, oder einen Tipp an wen ich mich wenden kann? Seht ihr hier auch ein Unrecht?


    Viele Grüße,
    Ben

  • Hallo benberlin,


    Du scheint was schief zu laufen.



    Seit wann lebt die Tochter bei dir?


    Warum beantragst du nicht Unterhaltsvorschuss?


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    edy

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  • Hey edy,


    danke für deine Antwort!


    Zitat

    Seit wann lebt die Tochter bei dir?


    Seit 2016 (davor hatte ich sie am Wochenende).

    Zitat

    Warum beantragst du nicht Unterhaltsvorschuss?


    Ich dachte das geht nur, wenn ich alleinerziehend bin. Wir kümmern uns aber, so gut es geht, gemeinsam um die Kleine, mit etwas mehr Belastung auf meiner Seite.

    Zitat

    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Nein.


    Viele Grüße

  • Hallo benberlin,


    Unterhaltvorschuss müsste gehen.


    Du darfst nur nicht wieder verheiratet sein.


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    ???


    edy

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  • Hi,


    das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei dir. Folglich bist du ein Fall für Unterhaltsvorschuß. Ab zum Jugendamt zur Unterhaltsvorschußkasse. Hinsichtlich der Forderung des Job-Centers müsste man genau wissen, für was da die Nachzahlung gefordert wird.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für eure Antworten.


    @eday

    Zitat

    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Ich verstehe die Frage nicht so recht leider. Das Jugendamt haben wir bisher nicht eingeschaltet.
    Vaterschaft ist aber anerkannt.


    @timekeeper
    Toll danke für den Hinweis - dann werde ich das nächste Woche tun! Das Jobcenter will Unterhaltsansprüche prüfen und kam nun zu dem Urteil, dass ich für den Januar etwas zahlen muss, Februar jedoch "Vorläufig keine Leistungsberechtigung" besteht. Ich werde Montag auch hier nachhaken, verstehe aber diesen Beschluss überhaupt nicht. Selbst wenn ich richtig viel Geld verdienen würde, wäre es in meinen Augen unfair, da ich ja auch mehr mache. Und in meinem Fall ist es richtig belastend, da ich gerade gar nicht so viel Geld über habe.

  • Hallo,



    Ich verstehe die Frage nicht so recht leider.


    Wurdest du irgendwann zu Unterhalt verpflichtet? hast du was unterschrieben?


    Wurdest du irgendwann voher zur Unterhaltszahlung aufgefordert? von der EX ? von einem "Amt" ?


    edy

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  • Nein wurde nicht zu Unterhalt verpflichtet.
    Ich wurde 2013 erstmals informiert, dass Unterhaltsprüfungen stattfinden, weil sie sich dann beim Amt angemeldet hat.

  • Hi,


    Ein Jobcenter kann nicht einfach einen Beschluss fassen.


    Wenn ja, musst du widersprechen.


    Teile zunächst dem JC mit wie hoch dein Netto-EK ist.


    Wende dich ans Jugendamt.


    edy

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  • Danke für die schnelle Hilfe edy!


    Das Schreiben ist vom Jobcenter Berlin und trägt im Titel "Leistungen nach dem SGB II; hier: Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen".
    Der Unterhaltsanspruch ist wohl auf das Jobcenter übergegangen.
    Es handelt sich bei dem bei mir eingegangenen Schreiben um "keinen Verwaltungsakt", daher ist der "Widerspruch dagegen unzulässig".


    Dem ging ja bereits eine Prüfung meiner Einkommenssituation vorraus, d.h. sie haben alle meine Einkünfte. Daher ist es mir so unverständlich.
    :/

  • Okay,


    dann wird da für die Zeit, in welcher das Kind bei der Mutter lebte, rein familienrechtlich überprüft, ob seinerzeit ein Anspruch bestand. Sobald eine Berechnung da ist, kannst du die hier ja mal reinstellen. Unser edy kann im Gegensatz zu mir sehr gut rechnen.


    Herzlichst


    TK