Zugewinn - auf Tagesgeldkonto "festgehalten" - keine Auszahlung möglich - rechtens?

  • Hallo,


    seit nun mehr als 2 Jahren zögert mein Exmann u sein Anwalt die Ausszahlung des Zugewinns heraus. Oft angeknüpft mit Bedingungen zB Auszahlung nur, wenn ich auf den nachehelichen Unterhalt verzichte, welcher das Gericht entschieden hat.


    Jetzt kam heraus, dass er den mir zustehende Zugewinn für 1,5 Jahre fest auf ein Tagesgeldkonto "gelegt" hat. Dieser ist erst im Juli auszahlbar. Deshalb wurde die Auszahlung immer wieder seitens der Gegenpartei verzögert


    Zwischenzeitlich hat er sich ein neues Haus gebaut.


    Meine Frage: Ist das rechtens? Anwaltstermin erst nächste Woche.


    Danke


    london

  • Hallo london,


    Die Gegenseite sollte hier nichts vermischen.


    Wenn deine "Zugewinnsumme" feststeht, solltest du für die Verzögerung der Auszahlung einen


    entsprechenden Zinssatz verlangen.


    Neues Haus? evtl. dient dein "Zugewinn" auch bei der neuen Kreditvergabe als sein "Eigenkapital". ?


    edy

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  • Hallo Ey,


    ja, dass hatte ich auch schon vermutete.
    Wie sehe es denn aus, wenn dies so wäre, und...


    - die Scheidung schon rechtskräftig war trotzdem mein Teil des Zugewinns als EK genutzt wurde.
    Mich hatte ein Notar v der Scheidung angerufen bzgl eines Grundstückes und hatte "sich verwählt"


    - die Scheidung noch nicht rechtskräftig gewesen ist und trotzdem mein Teil des Zugewinns als EK genutzt wurde

  • Hallo London,


    Es kommt darauf an was du daraus "machen" willst ?


    Es ist eigentlich nicht deine Sache, wenn der EX sich einen günstigeren Kredit bei der Bank "erschleicht", durch vorgegaukelte Bonität.


    Du könntest ihm mit dem Hinweis mal mit seiner Bank zu reden, aber "Beine machen" ?


    edy

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  • Höhe stand fest. Vor einem Jahr sollte sie bereits ausgezahlt werden und plötzlich wurden immer wieder versucht neue Bedingungen daran zu knüpfen. Heute ist klar, warum eine Auszahlung nicht möglich war.


    Die Frage ist: ist das rechtens

  • Hallo London,


    Zitat

    Mit der Rechtswirksamkeit des Scheidungsurteils wird auch die Zahlung des gerichtlich festgelegten Zugewinnausgleichs fällig.


    Ist die Scheidung schon rechtskräftig?


    edy

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