Hallo
rein interessehalber: die DDT hat eine Spalte für unterhaltsberechtigte Kinder ab 18, die bei einem Elternteil leben. Das Kind hat mit Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf einkommensabhängigen Barunterhalt von beiden Elternteilen und natürlich auch das Recht auszuziehen. Bei Auszug jedoch gibt es dann jedoch einen einheitlichen, vom Einkommen der Eltern unabhängigen Satz von aktuell 735 Euro, was bedeutend mehr ist als der Satz laut DDT. Nun kommt das Kind auf die Idee, das elterliche Nest verlassen zu wollen (soll heißen: es besteht ansonsten kein Grund auszuziehen, das Verhältnis zum Elternteil, beidem es lebt, ist gut, und Ausbildungsstätte ist am Wohnort).
Kann das Kind nun einfach ausziehen und von den Eltern den festen Satz als Basis für den Unterhalt verlangen oder können sich die Eltern darauf berufen, dass sie ein Wahlrecht über die Art der Unterhaltserbringung haben?
Danke im Voraus!