Timekeeper
Das siehst du falsch.
Der Firmenwagen wird auch berfuglich benötigt.
Wohnung habe ich um Umkreis das billigste was es gibt, darum auch eine gewisse Entfernung da hier direkt für den Preis garnichts zu machen ist.
Meine Ansprüche sind dermaßen gering, das ich mir wirklich keinen Luxus gönnen. Versicherungen sind Hausrat etc. was ich einsparen können wäre vielleicht der Rechtsschutz und die Zahnzusatzversicherung.
Also ich lasse mir ungern nachsagen, dass ich immer noch auf großem Fuss lebe. Das durch eine Scheidung einschnitte passieren ist mir absolut klar.
Wie gesagt meine Ansprüche sind wirklich gering, ich erwarte nicht, dass ich 2 Wochen in Urlaub kann oder sonst was.
Ich hab aber für die warscheinlich anstehene Verhandlung nochmal ein paar Dinge gelesen.
Wie z.B wie der Firmenwagen berechnet wird. Hier wird wohl das reale Netto genommen und dann ein gewisser Betrag als Vorteil aufgeschlagen, Davon der Selbsbehalt von 1080 abgezogen und dies ist dann der Unterhalt.
Bei mir nehmen sie aber nicht das Reale Netto sondern das Brutto + Geldwerter vorteil und berechnen davon dass Netto, darauf wird dann nochmal der Geschäftswagen berechnet. So kommt auch ein Einkommen von mehr als ca. 600 Euro mehr als ich wirklich habe.
Nebentätigkeit: Dies kann bei einem Arbeitnehmer der bereits einen 40 Stunden Job hat nur in aussnahmefällen angeordnet werden und kann sich bis zu einer Arbeitszeit von 48 Stunden pro woche erweitert werden. Dies entfällt aber wenn der anderen Elternteil ab 1200 Euro oder mehr verdient und da ist meine Ex weit drüber.