Auskunftspflicht Jugendamt - bestehender Unterhaltstitel

  • Gude,


    ich, Vater aus Hessen einer bedürftigen Tochter, bei der Mutter in Bayern lebend, bekomme regelmäßig alle 2 Jahre Post vom Jugendamt.
    Mit der Aufforderung meine Einkommensverhältnisse ins kleinste Detail offen zu legen.
    Mein Gehalt, als Angestellter im Vertrieb, hat sich in den letzten 10 Jahren tatsächlich stetig erhöht, mal mehr, mal weniger,
    bedingt durch einen hohen variablen Provisionsanteil. Es liegt ein Unterhaltstitel (128%) vor, zahle aber freiwillig mehr.


    Tatsächlich nervt mich das enorm, und ich frage mich, wo soll dass hinführen?
    Was passiert denn worst case, wenn ich einfach keine Auskunft mehr erteile und einfach wie gewohnt weiterzahle?


    Ich wäre froh, wenn mir jemand einen Tipp geben kann?!


    Danke & Guude

  • Hallo,



    Das Kind (vertreten durch das JA) hat einen zweijährigen Auskunftsanspruch.


    Was passiert denn worst case, wenn ich einfach keine Auskunft mehr erteile und einfach wie gewohnt weiterzahle?


    Dann wird ein Anwalt-/-in die Auskunft verlangen (gegen Gebühr)


    edy

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  • Zitat

    ?Dann wird ein Anwalt-/-in die Auskunft verlangen (gegen Gebühr)


    Meine Tochter wird durch das JA vertreten, ein Anwalt ist nicht im Boot.
    Was macht das JA? Und wenn eine Anwalt dazu kommt, was passiert worst case?
    Wie hoch wären die Gebühren, was ist per Gesetz/Gericht das schlimmste
    was passieren kann?

  • Hallo,

    Noch wird die Tochter durch das JA vertreten.


    Ein Anwalt wird gegen Gebühr (die du zahlst) die Sache übernehmen.


    Zahlst du den Mindestunterhalt ? wie viel zahlst du?


    edy

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  • Zitat

    ?Zahlst du den Mindestunterhalt ? wie viel zahlst du?


    Hatten uns auf 500,- Euro geeinigt, meine Tochter ist letztes Jahr 12 geworden..

  • Hi,


    hab ich das richtig verstanden, das JA macht dann nichts selbstständig?
    Die Mutter entscheidet, ob Klage oder nicht? Klage auf was denn?
    Klage auf eine Auskunft? Unterhalt zahle ich ja weiter, die Grundsicherung
    ist mehr als gegeben! Das Kindeswohl ist nicht gefährdet, wir reden hier nur
    noch von Profitgier.


    Oder?


    Gruß

  • Hallo,


    Die Mutter kann dem JA mitteilen , dass sie mit den 500€ einverstanden ist.


    JA braucht sich vorerst um nicht mehr kümmern.


    edy

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