Hallo!
Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage. Ich hoffe, ich stelle diese hier an der richtigen Stelle.
Ich habe nach der Geburt meiner Tochter beim JA eine Urkunde "Unterhaltsverpflichtung" unterzeichnet mit einer Zahlung des Mindestunterhaltes von 100%. Nun ist die Mutter in ein anders Bundesland gezogen und das JA hat mein Einkommen berechnet und ich zahle mehr als 100%. Die kennen diese Urkunde nicht. Ist das zulässig, oder kann ich mich auf die Urkunde berufen und weiterhin die 100% zahlen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Hallo BeSt,
wenn die Urkunde älter als zwei Jahre alt ist, war eine Neuberechnung angebracht.
Du hast sicher nun ein höheres Einkommen ?
Ob das JA aber richtig gerechnet hat?
wer hat die Berechnung überprüft?
edy -
Hallo.
Ob das JA richtig rechnet ist das eine. Ich gehe mal davon aus.
Also heißt das, dass diese Urkunde keinen Wert hat? Sie wurde 2010 aufgesetzt und ich habe mich mit der Mutter damals auf diese 100% des ges. Mindestunterhalts geeinigt.
Darf das JA diese Einigung ignorieren und mehr fordern. Das verstehe ich nicht?
Ich muss dazu sagen, dass dem JA die Urkunde im Moment noch nicht bekannt ist. Nur wenn ich damit dort vorstellig werde und verlange weniger zu zahlen, sollte ich im Recht sein. -
Hallo BeSt,
genau genommen ist die Urkunde noch gültig. Es kann aber alle 2 Jahre eine Neuberechnung
vorgenommen werden, und die Urkunde wird angepasst.
Wenn ihr eine Vereinbarung getroffen habt, dann muss die Mutter ja nicht zum Jugendamt gehen ? ist sie aber?
Sie hätte keine Neuberechnung verlangen brauchen, außer sie beantragt zusätzlich noch staatliche Leistungen.
edy
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Hi,
wenn das Jugendamt im Rahmen einer eingerichteten Beistandsschaft tätig wird, dann handelt es quasi als Anwalt des Kindes. Es hat ein entsprechendes Mandat bekommen. Und jetzt wird eben überprüft. Das Recht auf Überprüfung besteht alle zwei Jahre. Wenn du dich weigerst, dann riskierst du, dass ein gerichtliches Verfahren angeleiert wird und du aufgrund deiner Verweigerungshaltung auf den Kosten hängen bleibst, auch wenn du nicht mehr zahlen musst.
Herzlichst
TK