Fragen zur Lebensgefährtin

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur haushaltlichen Entlastung ( 10 % des bereinigten Einkommens ).
    Ich bin Unterhaltspflichtig.
    Die Situation meiner Freundin ist folgende. Letztes Jahr geringes Einkommen mit 1023 netto und Abzahlung von 3 Krediten.
    Alle Belege dem Sozialamt vorgelegt.
    Trotzdem wertet das Sozialamt Sie als haushaltliche Entlastung.
    Zum 01.11.2017 ist meine Freundin arbeitslos und trotzdem wird mir 10 % angelastet.
    Ist das rechtens?
    Das Sozialamt rechnet mir aktuell ein bereinigtes Einkommen von 2350€ an.


    Danke für eure Mühe

  • Hallo Kuli,


    willkommen im Forum. :)


  • Hallo awi,


    ich bin seit Februar 2017 Unterhaltspflichtig und bin heute erst auf euer Forum gestoßen um Hilfe zu bekommen.
    Die Mitarbeiterin des Sozialamtes kommt immer wieder mit neuen Forderungen.
    Alles natürlich immer rückwirkend zum Februar 2017.
    Am Anfang hatte ich mein Freundin auch gar nicht angegeben. Beim Vorlegen des Mietvertrages bekam ich eine Strafandrohung.
    Das verschleiern war nie meine Absicht.

  • Nein, geprüft wurde bis jetzt nichts. Die Anwaltsgebühren haben mich stets abgeschreckt.
    Vielleicht kann ich etwas über die Gewerkschaft mit Familienrechtschutz machen.

  • Die Anwaltsgebühren haben mich stets abgeschreckt.


    Ein Anwalt ist in diesem Stadium nicht notwendig.
    Bei einer Erstberatung rechnet der Anwalt in der Regel auch nichts nach.


    Wenn du die wichtigsten Daten hier einstellst, schaue ich mir das mal an.
    Gerne auch per Email.
    Dann musst du Konversationen ermöglichen.

  • Meine Freundin hatte ich wie gesagt bei der ersten Überprüfung nicht angegeben.
    Sie verdiente 1023 netto und hatte/hat drei Kredite.
    Mein naives Denken war, dass ihre Einkünfte keine Rolle spielen können.
    Zum 01.11.2017 ist sie nun arbeitslos. Für mich selbstverständlich, dass ich meine Freundin bei Arbeitslosigkeit finanziell unterstützen muss.


    Es kam sogar eine Strafandrohung. Auf diese wird nun großzügiger Weise verzichtet.
    Die Mail vom Sozialamt war dazu wie folgt:


    Der Vordruck "Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse" wurde Ihnen zwecks erneuter Prüfung übersandt; dort wird auch nach "sonstigen Personen im Haushalt" gefragt; als solche Person ist Ihre Lebenspartnerin anzusehen.


    Wie Sie schreiben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Einkünfte von Lebenspartnern zu belegen, es sei denn, dass geltend gemacht wird, dass dieser sich weder an den Unterkunftskosten beteiligen noch seinen
    Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. In Ihrer Mail geben Sie an, dass Sie Ihre arbeitslose Freundin unterstützen müssen und dieser Tatbestand ist von Ihnen nachzuweisen. Dafür ist die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen
    Verhältnisse erforderlich, rückwirkend ab Februar 2017.


    Da Sie die Wohnung gemeinsam angemietet haben, ist jeder von Ihnen zu 50 % an den Kosten beteiligt; wie Sie das privat untereinander regeln ist dabei für die Unterhaltsberechnung nicht relevant. Sie beide sind gleichberechtigte Vertragspartner.
    Auch wenn nur Sie den Mietvertrag abgeschlossen hätten, sind die Wohnkosten zu halbieren.


    Jetzt kamen nun zwei neue Berechnungen.
    Rückwirkend zum 15.02.2017 ( Anfang der Überprüfung )
    Mit halbieren der Wohnkosten und Anrechnen der haushaltlichen Entlastung.

  • Da Sie die Wohnung gemeinsam angemietet haben, ist jeder von Ihnen zu 50 % an den Kosten beteiligt; wie Sie das privat untereinander regeln ist dabei für die
    Unterhaltsberechnung nicht relevant. Sie beide sind gleichberechtigte Vertragspartner.


    Wenn auch die Freundin im Mietvertrag steht könnte sich der Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs direkt an die Freundin wenden, nicht jedoch das SA.


    Man könnte verlangen, dass ihr Anteil an der Miete nur im Verhältnis der Einkommen angerechnet wird.

  • awi,


    um welchen Unterhalt geht es denn? Ich kapiere es immer noch nicht. Nur eines ganz klar, um was immer es hier geht. Aber, wer was auch immer zahlen muss aus welchen Gründen: wenn eine Wohnung zu zweit genutzt wird, dann geht bei Berechnungen der öffentlichen Hand (Sozialamt, Job-Center, Jugendamt, wer sonst auch immer) nur die hälftige Miete personenbezogen in die Berechnung ein.


    Herzlichst


    TK

  • Ich zahle seit dem 15.02.2017 Elternunterhalt für meine Mutter im Pflegeheim.
    Meine Schwester ist befreit.
    Auf welches Recht? Ich kann das nicht beantworten. Habe bei allen Mails keinen Hinweis gefunden.
    Vielleicht zu Hause bei den Briefen vom Sozialamt?


    Miete verhältnismäßig anrechnen...soll ich das dem Sozialamt schon mal schreiben?


    timekeeper, auch bei Arbeitslosigkeit?

  • Hallo TK,


    um welchen Unterhalt geht es denn?


    Da der Beitrag in der Rubrik Elternunterhalt gestartet wurde, bin ich davon ausgegangen, dass es sich auch um Elternunterhalt handelt.


    Wurde inzwischen auch bestätigt:


    Ich zahle seit dem 15.02.2017 Elternunterhalt für meine Mutter im Pflegeheim.


    Auf welches Recht?


    Bei einem Pflegeheim kommt eigentlich nur das BGB (Verwandtenunterhalt) in Frage.

  • wenn eine Wohnung zu zweit genutzt wird, dann geht bei Berechnungen der öffentlichen Hand (Sozialamt, Job-Center, Jugendamt, wer sonst auch immer) nur die hälftige Miete personenbezogen in die Berechnung ein.


    Toll, wenn eine Freundin mit 0 oder sehr geringem Einkommen den gleichen Anteil an der Miete tragen soll. Wovon denn? Selbst bei Verheirateten werden Ausgaben an Hand der Einkommen quotiert.


    Das manche Sozialämter so vor gehen und geltendes Recht zu beugen versuchen - ob unwissentlich oder absichtlich lasse ich mal dahin gestellt - habe ich selbst erlebt.


    Du kannst davon aus gehen, dass mindestens 70% aller Berechnungen und Forderungen bzgl. Elternunterhalt grobe Fehler aufweisen und von Gerichten anders entschieden werden.

  • Ich zahle seit dem 15.02.2017 Elternunterhalt für meine Mutter im Pflegeheim.


    Fragen dazu gäbe es viele:


    Warum ist die Mutter im Pflegeheim? Welcher Pflegegrad ist attestiert?
    Wer hat das Pflegeheim ausgesucht?
    Welche Rente, Vermögen hat die Mutter? Wurde das vom SA richtig berücksichtigt?
    Lebt der Vater noch? Wenn ja, welches Einkommen, Vermögen?
    usw.

  • Meine Mutter ist an Chorea Huntington erkrankt. Kam vor genau 10 Jahren ins Pflegeheim.
    Es war Pflegestufe 3. Jetzt ist es ja ein neues System, aber es sollte die höchste Stufe sein.
    Das Pflegeheim hat meine Schwester ausgesucht.
    Ihre Rente ist unter 500 Euro, kein Vermögen.
    Vater lebt noch. Sie sind seit 45 Jahen getrennt.
    Soweit ich weiß, ist dessen Rente auch relativ bescheiden. Sicherlich hat auch er kein Vermögen.

  • Der Vordruck "Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse" wurde Ihnen zwecks erneuter Prüfung übersandt; dort wird auch nach "sonstigen Personen im Haushalt" gefragt; als solche Person ist Ihre Lebenspartnerin anzusehen.


    Im Prinzip hat das SA recht, dass man eine Person angeben muss, die im gleichen Haushalt wohnt.


    Wenn er zusammen mit einer Freundin wohnt und diese sogar den Mietvertrag unterschrieben hat, kann das SA zunächst einmal vermuten, dass sie sich an den Wohnkosten und am Haushalt in gleichem Maße beteiligt.


    So lange das SA die Einkommensverhältnisse nicht kennt, könnten sie davon aus gehen, dass sie die Hälfte der Miete trägt.


    Falsch wäre es aber - selbst bei gleich hohem Einkommen der Freundin - beim UHP eine Haushaltsersparnis von 10% anzusetzen, wenn schon, dann müssen diese 10% aufgeteilt werden. 5% bei ihm und 5% bei ihr.


    Wie Sie schreiben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Einkünfte von Lebenspartnern zu belegen, es sei denn, dass geltend gemacht wird, dass dieser sich weder an den Unterkunftskosten beteiligen noch seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. In Ihrer Mail geben Sie an, dass Sie Ihre arbeitslose Freundin unterstützen müssen und dieser Tatbestand ist von Ihnen nachzuweisen. Dafür ist die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich, rückwirkend ab Februar 2017.


    In den Fragebögen wird immer nach Lebenspartner gefragt.


    Auch der Sachbearbeiter spricht von Lebenspartnerin. Offensichtlich ist ihm nicht bekannt, dass sich Lebenspartner im rechtlichen Sinne auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft bezieht.


    Inwieweit deine Freundin sich an der Miete und den Lebenshaltungskosten beteiligen kann hängt von ihrem bereinigten Einkommen ab.


    Bereinigtes Einkommen = Nettoeinkommen - Ausgaben für Alterssicherung - fixe Kosten


    Vielleicht kannst du etwas darüber aussagen.

  • Meine Freundin verdient 1023 netto. Die Verdienstbescheinigung und drei Kredite haben ich dem SA vorgelegt.
    3 Kredite ( 140 €+ 77 € + 70 €)
    Weitere fixe Kosten sind mir nicht bekannt. Kfz-Versicherung noch.
    Der Sachbearbeiter damals berechnete mir eine Befreiung von Elternunterhalt.
    Nun stand wohl im Februar 2017 eine neue Bewertung an.