625 Euro kalt. Die wurde mir auch bis jetzt angerechnet. Nun nicht mehr.
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Werden eigentlich Haustiere vom SA gar nicht als Kostenfaktor berücksichtigt?
Also weder im Selbstbehalt noch als bestehende Aufwendungen? -
Werden eigentlich Haustiere vom SA gar nicht als Kostenfaktor berücksichtigt?
Also weder im Selbstbehalt noch als bestehende Aufwendungen?Nein!
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danke awi
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Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Steuererklärung / Elternunterhalt / besondere Belastung.
Da die Rente meiner Mutter ca. 500 € beträgt und meiner Schwester vom Elternunterhalt befreit ist,
kann ich meine geleisteten Beträge für Elternunterhalt beim Finanzamt geltend machen.Wie hoch wäre die Erstattung und wie geht das SA mit diesem Betrag um?
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Hallo Kuli,
Der Elternunterhalt würde dein zu versteuerndes EK verringern.
Was die Erstattung angeht ist die abhängig von mehreren Faktoren.
deinem EK, deinem Steuersatz, Splittingvortteil? ,
zur ersten Übersicht kannst du einen Steuerrechner im Netz nutzen.
edy
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Hallo edy,
bitte um Entschuldigung wegen dem simplen "Hallo".
Das Forum hat jede Wertschätzung verdient.Rechnet mir denn das SA diese Erstattung dann wieder als Einnahme an und mein Elternunterhalt steigt wieder?
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Hallo Kuli,
Wie hoch wäre die Erstattung und wie geht das SA mit diesem Betrag um?
Du kannst die Kosten selbstverständlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, allerdings gibt es die sogenannte "zumutbare Belastung". Nur der Teil der außerordentlichen Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt ist absetzbar. Die Steuererstattung auf Grund des EU dürfte also weniger hoch sein, als du dir vielleicht erhoffst. Es gibt im Internet diverse Rechner, die eine mögliche Steuerersparnis ausrechnen.
Nach den geltenden Richtlinien der OLG sind Steuererststattungen in der Regel im Jahr der Erstattung als Einkommen zu berücksichtigen
Du solltest aber nicht nur den gezahlten Elternunterhalt geltend machen, du kannst auch andere Kosten geltend machen.
Gruß
awi -
Ich stelle hier mal ein Schreiben ein, dass wir selbst unserer Steuererklärung beigefügt hatten. EU wurde damals noch nicht gezahlt. Das Verfahren befand sich in der vorgerichtlichen Phase.
Die geltend gemachten Kosten wurden vom Finanzamt weitgehend und problemlos anerkannt.
Ein ähnliches Schreiben müsste natürlich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Zitat
Anlage Erläuterungen zu außergewöhnlichen BelastungenMeine im November 2009 verstorbene Mutter befand sich seit Februar 2007 in einem Pflegeheim in xxxxx.
Da ihre eigenen Mittel im Januar 2008 aufgebraucht waren, erhielt sie ab diesem Zeitpunkt Sozialhilfe vom xxxxxxx, der die aufgewendeten Leistungen von mir einfordert. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es könnte zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Unabhängig davon entstanden mir erhebliche Kosten, die bedingt durch die Situation unabwendbar und zwangsläufig waren.
Meine Mutter hatte seit Nov. 2008 die Pflegestufe III, war fast blind, konnte nicht mehr laufen und sich kaum bewegen. Eine amtliche Betreuung wurde beantragt und schließlich bewilligt.
2009 lief die Grabnutzung für das Familiengrab aus. Um das Recht auf Nutzung zu erhalten, bezahlte ich die anfallende Gebühr von 460 €.
Ich bitte Sie, die wöchentlich stattfindenen Betreuungsfahrten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Diese Fahrten gingen über den Rahmen von normalen Besuchsfahrten hinaus. Sie waren notwendig um
- notwendige Einkäufe zu erledigen
Wäsche, Morgenrock, Hausschuhe, und weitere benötigte bzw. gewünschte Artikel
Getränke, Lutschbonbons (sie hatte ständig einen trockenen Mund), Gebäck, usw.
- Behördengänge für zu erledigen
- beim Sozialamt zur Klärung verschiedener angefragter Sachverhalte
- bei der AOK, wegen Zuzahlungen, Befreiungen usw.
- beim Amtsgericht wegen des Betreuungsverfahrens
- um Versicherungsunterlagen aufzufinden, die Beerdigung vorzubereiten, u.a
- gewaschene bzw. abgeänderte Wäsche und Kleidungsstücke auszutauschen, usw.
- Briefe vorzulesen und mit ihr zu besprechen, z.B. Schriftverkehr mit den Behörden
- seelischen Beistand zu leistenFahrtkosten vom 1.1.2009 bis 14.11.2009
50 Fahrten a 130 km einfach = 50 * 130 km * 2 * 0,30 €/km = 3900 €Ausgaben pro Besuch für diverse Einkäufe
50 Besuchsfahrten, je * 20 € = 1000 €
Da der vom Sozialamt ausgezahlte Barbetrag gerade so für Fußpflege, Friseur, Hygieneartikel, usw. ausreichte, habe ich in der Regel alle anderen Besorgungen aus eigener Tasche bezahlt. Leider habe ich nicht an die Möglichkeit gedacht, dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden könnten und habe keine Belege gesammelt. Ich bitte Sie, pro Besuch 20 € pauschal als außergewöhnliche Belastungen für von mir für meine Mutter getätigte Einkäufe anzuerkennen.Anlagen: Leistungsbescheid des xxxx
Bescheinigung der xxxxx über die Pflegestufe
Betreuerausweis
Angeforderte Friedhofsgebühren